Bundesministerium
Arbeit, Familie und Jugend
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.704.425
BAK/BP Renate Belschan-
Casagrande
DW 13108 DW 143108 09.11.2020
Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungspflichtgesetz geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Entwurf zum Ausbildungspflichtgesetz enthält Änderungen, die dazu führen
sollen, den bürokratischen Aufwand – insbesondere für Schulen – zu vermindern.
Das Wichtigste in Kürze:
• Reduktion der Meldestichtage
• Übermittlung von Leermeldungen
• Genehmigung der Liste der Ausbildungen durch Steuergruppe
• Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Reduktion der Meldestichtage
Die BAK begrüßt die Reduktion der Meldestichtage von vier auf drei Stichtage, die auf den 1.
März, 10. Juni und 10. November eines Jahres künftig entfallen sollen. Die BAK hat mehrmals
auf die Sinnhaftigkeit einer Anpassung der Meldestichtage hingewiesen, um möglichst ra-
sches Handeln zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird diese Anpassung ausdrücklich be-
grüßt.