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Das Wichtigste in Kürze:
? der Tarifabschlag für fossil betriebene Euro VI-Lkw („Umwelt-Bonus“), der insgesamt
18 Mio € laut Unterlagen ausmacht und für rund 80 Prozent am ASFINAG-Netz
fahrende Lkw gewährt wird, widerspricht jeglichen ökologischen Förderansätzen.
? der EU-rechtliche Spielraum gemäß RL 1999/62/EG für die Anlastung von externen
Kosten bei Lärm und Luftverschmutzung wird nicht ausgenutzt. Die Verordnung
wendet nicht den Verdoppelungsfaktor für Bergregionen und höhere
Anlastungsmöglichkeiten für Ballungsräume an. Damit gehen laut AK-Schätzungen
rund 40 Mio € an Mauteinnahmen verloren, die für den öffentlichen Verkehr
zweckgewidmet verwendet werden können.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Die BAK ist in den letzten drei Jahrzehnten massiv für die verursachergerechte Anlastung des
Straßengüterverkehrs am hochrangigen Autobahn- und Schnellstraßennetz eingetreten. Dies
entspricht dem Grundkonsens der österreichischen Bevölkerung, wonach die Benützung der
Infrastruktur und die Folgeschäden entlang des Weges (= externe Kosten vor allem für Lärm,
Luftverschmutzung, Unfallfolgekosten und Klimawandel) möglichst vollständig vom
(Transit)Schwerverkehr gezahlt werden soll, der am ASFINAG-Netz zu zwei Drittel von Lkw
mit nicht-österreichischem Kfz-Kennzeichen erbracht wird.
Vor diesem Hintergrund wird die vorliegende Lkw-Mauttarif-Verordnung abgelehnt, weil sie
nicht einmal den maximalen Spielraum bei Tarifen aufgrund der EU-Richtlinie 1999/62/EG
ausnützt, der im Übrigen von der österreichischen Regierung auf EU-Ebene zum Schutz der
transitgeplagten Bevölkerung als völlig unzureichend bezeichnet wurde.
Zu den Bestimmungen im Einzelnen:
1. Höhe der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten
Der Verordnungsentwurf enthält weiterhin in § 1 und 2 die Tarifgruppe A, die für Lkw mit
EURO-Emissionsklasse VI eine Vergünstigung von 0,29 Cent gegenüber Tarifgruppe B
(EURO-Emissionsklassen 0 bis EEV) einräumt. Laut Begutachtungsunterlagen ergibt diese
einen Mautentfall von 18 Mio €. Diese Vergünstigung ist weder aufgrund von Prinzipien der
Infrastrukturanlastung noch aus ökologischen Gesichtspunkten vertretbar. Dadurch werden
rund 80 Prozent aller am ASFINAG-Netz fahrenden Lkw mit einem Bonus versehen, obwohl
diese einen fossilen Antrieb und mehrheitlich ein nicht-österreichisches Kennzeichen (rund 60
Prozent) aufweisen.
2. Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung für
fahrleistungsabhängig mautpflichtige Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen an die
Valorisierung der unionsrechtlich vorgesehenen Höchstwerte gemäß § 7