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Die erfolgte Valorisierung für verkehrsbedingte Luftverschmutzung wird begrüßt, jedoch mit
rund 3,7 Mio € als nicht weitreichend genug betrachtet. Die BAK weist darauf hin, dass gemäß
Annex IIIb der RL 99/62/EG in Ballungsräumen höhere Mautsätze bzw ein
Verdoppelungsfaktor für verkehrsbedingte Luftverschmutzung in Bergregionen möglich ist,
der auf einem Großteil des österreichischen Territoriums eingehoben werden kann.
3. Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Lärmkosten für fahrleistungsabhängig
mautpflichtige Fahrzeuge an die Valorisierung der unionsrechtlich vorgesehenen
Höchstwerte gemäß § 10
Gemäß der Mitteilung der Europäischen Kommission (2020/C 223/01) wurden auch die
Höchstwerte für Lärmkosten valorisiert. Im vorliegenden Verordnungsentwurf fehlt jegliche
Begründung, warum diese nicht im Verordnungsentwurf vorgenommen wird. Grundsätzlich
sind größere Einnahmen auch analog zu den verkehrsbedingten Luftverschmutzungskosten
in Bergregionen und Ballungsgebieten möglich, die im Verordnungsentwurf aber unterlassen
werden.
Aufgrund unserer Schätzungen des Lkw-Aufkommens gehen wir bei den externen Kosten von
einem zusätzlichen Potenzial von insgesamt rund 40 Mio € aus, das ohne Änderung bei der
derzeit verwendeten Mauttechnologie eingehoben werden kann.
4. Gegen Valorisierung der Querfinanzierungszuschläge gemäß § 5, der Nachttarife auf
der A 13 gemäß § 6, des Vermittlungsentgelts für die von der Schienen-Control-GmbH
durchzuführenden Vermittlungsverfahren zwischen Mautgläubiger und
Mautdienstanbieter gemäß § 8c Abs 8 BStMG wird kein Einwand erhoben.
5. Bei Tarifgruppe E muss ein zeitlich befristeter Rahmen für die großzügigen
Mautvergünstigungen für Lkw mit Batterie- und Brennstoffzellenantrieb gesetzt
werden. Die Nicht-Einbeziehung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen in diese
Tarifgruppe wird begrüßt.
6. Abgaben aus Streckenmauten zur Verbesserung der Umweltsituation in der
Umgebung der Arlbergschnellstraße, Brenner- Pyhrn, Karawanken und
Tauernautobahn
Gemäß Art 2 § 15a ASFINAG-Gesetz müssen ein Prozent der Einnahmen aus der
Streckenmaut an die Bundesländer überwiesen werden. Trotz wiederholter Aufforderungen
wurde bis heute kein Bericht über die zielgerichtete Verwendung dieser Gelder gelegt. Die
BAK fordert erneut einen Bericht ein. Andernfalls sollten diese Gelder für den Ausbau des
öffentlichen Verkehrs zweckgewidmet werden.
Abschließend appelliert die BAK aus den dargelegten Gründen an das zuständige
Ministerium, dass vorhandene Potenzial bei der Lkw-Maut in der Höhe von 60 Mio €
einzuheben. Weiters verweisen wir darauf, dass eine Ökologisierung der Lkw-Maut auch eine
fahrleistungsabhängige Lkw-Bemautung am niederrangigen Straßennetz sowie eine