Bundesministerium für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-0.
689.670
WW-St/Ges/Pa Kai Biehl DW 12279 DW 142279 27.11.2020
Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt-
schaftsstandort, mit der die Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung
geändert wird
Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Übermittlung der oben genannten Verordnung
und nimmt wie folgt Stellung:
Allgemein:
Grundsätzlich wird die Umsetzung der europäischen Rechtslage in die Verordnung und die
Erweiterung der Statistiken gemäß § 1 um die Statistik der jungen schnell wachsenden
Unternehmen und die Statistik der Registrierungen und Insolvenzen im Sinne einer
größtmöglichen Evidenz über Unternehmensdemografien begrüßt, insbesondere, da diese
Statistiken auch kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Da allerdings bestimmte Erhebungsmerkmale aufgrund § 5 der Verordnung ohnehin
erhoben werden bzw. für die Kategorisierung der Statistiken notwendigerweise erhoben
werden müssen, sollten diese – im Sinne einer größtmöglichen Vergleichbarkeit von
Unternehmensdemografien – auch von den neu oder geändert zu erstellenden
Statistiken umfasst und in weiterer Folge zur Verfügung gestellt werden.
Generell könnte darüber hinaus angeregt werden, die „schnell wachsenden Unternehmen“
nicht nur über die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger zu definieren, da diese Definition
etwa umsatzbasiertes Wachstum oder Unternehmen, die verstärkt auf prekäre Beschäftigung
zurückgreifen, außen vorlässt.