Bundesministerium für Finanzen
Abt IV
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
SR-GSt/Mü/Pe Vanessa Mühlböck DW 12353 DW 142353 17.11.2020
Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit dem vorliegenden Entwurf werden die Lohnsteuerrichtlinien der neuen Rechtslage
angepasst. So werden Regelungen betreffend die COVID-19-Kurzarbeit eingefügt und diverse
Klarstellungen vorgenommen. Zudem sind Änderungen aufgrund neuer Judikate und
geänderter Gesetze, wie z.B. wegen des reduzierten Eingangssteuersatzes, notwendig.
Insgesamt entspricht der Entwurf der aktuellen Rechtslage.
Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, auf den Familienbonus auch
nach Rechtskraft des Bescheides verzichten zu können, wenn die Berücksichtigung beim
anderen Elternteil vorteilhafter ist. Auch die geänderte Rechtsansicht bei der steuerlichen
Behandlung von zurückbezahltem Arbeitslosengeld oder dem besonderen
Progressionsvorbehalt beim Bildungsteilzeitgeld ist positiv zu erwähnen. Aus Sicht der BAK
gibt es jedoch dringenden Handlungsbedarf beim Kontrollsechstel. Zudem sollte das
Rehabilitationsgeld nach dem Anspruchs- und nicht dem Zuflussprinzip besteuert werden. Die
BAK regt diesbezüglich gesetzliche Änderungen in diesen Punkten an.
Das Wichtigste in Kürze:
? Es werden Regelungen betreffend der steuerfreien COVID-19-Bonuszahlungen und
-Zulagen aufgenommen.