Full text: Entwurf zur Gesamtreform des Exekutionsrechts-GREX

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020-0.729.412RS/Ld/Sb Dvoøák DW 13788 DW 12150 30.12.2020 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Exekutionsordnung, das Ein- führungsgesetz zur Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, das Allgemei- ne Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das EWIV-Ausführungs- gesetz, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltsta- rifgesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Urkundenhinterle- gungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Ver- stöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Asylgesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufent- haltsgesetz geändert werden sowie die Anfechtungsordnung und das Voll- zugsgebührengesetz in die Exekutionsordnung übernommen werden (Ge- samtreform des Exekutionsrechts – GREx) Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Möglichkeit, zum Begutachtungsentwurf „Gesamtreform des Exekutionsrechts“ Stellung nehmen zu dürfen. Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzesprojekts – die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens, die Verfahrensvereinfachung und eine stärkere Berücksichtigung der praktischen Zusammenhänge zwischen Exekutions- und Insolvenzverfahren werden von der Bundesarbeitskammer ausdrücklich begrüßt. In Hinblick darauf, dass durch Verfahrensvereinfachungen insbesondere auch die finanzielle Belastung für betreibende GläubigerInnen und Verpflichtete gesenkt werden soll, scheint eine Erhöhung der Gerichtsgebühren, wie sie das Gesetzespaket auch enthält, allerdings im Widerspruch zu den wesentlichen Zielsetzungen des Entwurfs zu stehen und wird angeregt, diesen Aspekt nochmals zu überdenken.

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