Bundesministerium für Verfassung,
Reformen, Deregulierung und Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
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2020-0.729.412RS/Ld/Sb Dvoøák DW 13788 DW 12150 30.12.2020
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Exekutionsordnung, das Ein-
führungsgesetz zur Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, das Allgemei-
ne Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche
Einbringungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das EWIV-Ausführungs-
gesetz, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das
GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltsta-
rifgesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Urkundenhinterle-
gungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das
Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Ver-
stöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und
zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen
erklärt werden, das Asylgesetz 2005 und das Niederlassungs- und Aufent-
haltsgesetz geändert werden sowie die Anfechtungsordnung und das Voll-
zugsgebührengesetz in die Exekutionsordnung übernommen werden (Ge-
samtreform des Exekutionsrechts – GREx)
Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Möglichkeit, zum Begutachtungsentwurf
„Gesamtreform des Exekutionsrechts“ Stellung nehmen zu dürfen. Die grundsätzliche
Zielsetzung des Gesetzesprojekts – die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens,
die Verfahrensvereinfachung und eine stärkere Berücksichtigung der praktischen
Zusammenhänge zwischen Exekutions- und Insolvenzverfahren werden von der
Bundesarbeitskammer ausdrücklich begrüßt. In Hinblick darauf, dass durch
Verfahrensvereinfachungen insbesondere auch die finanzielle Belastung für betreibende
GläubigerInnen und Verpflichtete gesenkt werden soll, scheint eine Erhöhung der
Gerichtsgebühren, wie sie das Gesetzespaket auch enthält, allerdings im Widerspruch zu den
wesentlichen Zielsetzungen des Entwurfs zu stehen und wird angeregt, diesen Aspekt
nochmals zu überdenken.