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gungen, insbesondere im Bereich des Entgelts und der Unterkünfte, besser überprüfen zu
können, sollten daher bereits im Zuge des Bewilligungsverfahrens, aber auch danach weitere
Prüfschritte erfolgen.
Konkret wird Folgendes vorgeschlagen:
? Angaben des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin im Rahmen der An-
tragstellung über die Unterbringung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und
die Ausstattung der Unterkünfte.
? Erteilung der Bewilligung unter der Auflage, dass die ordnungsgemäße Anmeldung
bei der Sozialversicherung nachgewiesen wird und der weiteren Auflage, dass eine
Kopie des Dienstzettels oder des Arbeitsvertrages vorgelegt werden. Beides mit ei-
nem Nachweis, dass auch der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Informatio-
nen über die Anmeldung zur Sozialversicherung und eine Ausfertigung des Dienst-
zettels erhalten hat.
? Information der zuständigen Kontrollbehörden (land- und forstwirtschaftliche Inspekti-
on, ÖGK, Finanzpolizei) über die erteilten Bewilligungen und der Angaben des Arbeit-
gebers beziehungsweise der Arbeitgeberin über Unterkünfte und Höhe des Entgelts.
Zur Situation in Salzburg:
Im November waren in Salzburg fast 8.000 Personen in der Beherbergung und Gastronomie
als arbeitslos gemeldet. Damit sind in dieser Branche um 2.300 Personen mehr auf Arbeits-
suche als vergangenes Jahr (das ist ein Plus von 42 %). Gleichzeitig ist die Beschäftigung
(Oktober) um mehr als 10 % eingebrochen (betrifft ein Minus von 2.200 Personen).
Rund 40 % der Betriebe, die in Salzburg Kurzarbeit in Anspruch nehmen sind aus der Beher-
bergung und Gastronomie. Insgesamt sind zurzeit mehr als 10.000 Beschäftigte zur Kurzarbeit
angemeldet. Die verlängerten Lockdown-Maßnahmen werden auch in den nächsten Wochen
nicht zu einer Erholung der Branche beitragen.
Nach dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen für Kroatien hat sich, wie abzusehen war,
das Arbeitskräftepotential aus Kroatien deutlich erhöht. Entgegen der allgemeinen Entwick-
lung, ist die Beschäftigung von Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft trotz Krise und
Lockdown gestiegen (im Oktober um mehr als 10 %).
Diese Umstände werden in der aktuellen Verordnung nicht berücksichtigt. Das Arbeitskräfte-
potential in dieser Situation weiter auszuweiten erscheint, aus arbeitsmarktpolitischer Sicht,
nicht sinnvoll. Vielmehr sollte die Corona-Krise dazu genutzt werden, Fachkräfte weiter- und
auszubilden und in der Branche zu halten. Eine Verringerung des Tourismuskontingentes wä-
re die logische Schlussfolgerung gewesen.
Aufgrund der Corona-Krise und den damit einhergehenden Problemen am Arbeitsmarkt ist ein
Festhalten an den Kontingentszahlen des Jahres 2020 für Saisonniers und ErntehelferInnen