Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
Abt IV / 8
1010 Wien
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2020-
0.732.849
GSt/Sa/Pe Martin Saringer DW 12448 DW 142448 23.12.2020
Verrechnungspreisrichtlinien 2020
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Die Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (VPR - 2020) sind ein Auslegungsbegehelf zum Fremd-
vergleichsgrundsatz in der internationalen Konzernbesteuerung. Basis dafür sind die OECD
Verechnungspreisgrundsätze (OECD - VPG). Die Neufassung wurde notwendig, weil es re-
gelmäßige Änderungen der OECD - VPG, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem
BEPS-Projekt gegeben hat. Die neuen VPR 2020 sollen daher die alten VPR 2010 ersetzen,
um die aktuellen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Die Umsetzung entspricht den Vorgaben der OECD. Gegen den vorliegen Entwurf erfolgt kein
Einwand.