Bundesministerium für Finanzen
Abt IV
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.145.158
SR-GSt/Mü/Pe Vanessa Mühlböck DW 12353 DW 142353 14.12.2020
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur branchenbezogenen Ein-
ordnung eines Betriebes als Dienstleistungsbetrieb – Dienstleistungsbetriebe-
VO
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit dem Veranlagungsjahr 2020 ist erstmals die Betriebsausgabenpauschalierung für Klein-
unternehmerInnen anwendbar. Diese beträgt grundsätzlich 45 % der Einnahmen. Bei Dienst-
leistungsbetrieben jedoch nur 20 %. Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt die Einord-
nung eines Betriebs als Dienstleistungsbetrieb in Bezug auf die Branchenzugehörigkeit.
Das Wichtigste in Kürze:
• Die Verordnung nennt eine taxative Auflistung von Branchen, bei denen der reduzierte
Pauschalsatz von 20 % zur Anwendung kommt.
• Die Branchenklassifizierung entspricht jener, die bereits bisher im Rahmen der Einkom-
mensteuererklärung angegeben werden musste.
• Ist ein Betrieb nicht ausschließlich als Dienstleistungsbetrieb einzuordnen, dann ist auf
die Tätigkeit abzustellen, aus der die höheren Betriebseinnahmen stammen.
Die BAK erhebt gegen den vorliegenden Entwurf keinen Einwand.