Bundesministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie
Abteilung VI/4
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: vi-4@bmk.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.769.020
WP-GSt/He/Jo Dorothea Herzele DW 12295 DW 142295 18.12.2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie über die Bestimmung der Ökostrompauschale für
die Kalenderjahre 2021 bis 2023 (Ökostrompauschale-Verordnung 2021)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme.
Gleichzeitig hält die BAK fest, dass eine Begutachtungsfrist von 4 Werktagen nicht akzeptiert
werden kann. In diesem Zusammenhang verweist die BAK auf das entsprechende
Rundschreiben des Verfassungsdienstes (GZ BKA-600.614/0002-V/2/2008). Darin wird auf
die Notwendigkeit der Festsetzung angemessener Fristen für die Begutachtung hingewiesen.
Begutachtungsfristen sind so zu bemessen, dass den zur Begutachtung eingeladenen Stellen
eine Frist von wenigstens sechs Wochen zur Verfügung steht.
Zum Inhalt der gegenständlichen Verordnung:
Im Verordnungsentwurf wird die Höhe der Ökostrompauschale für das Jahr 2021 festgelegt.
Diese dient neben dem Ökostromförderbeitrag im Wesentlichen der Finanzierung des
Mehraufwandes der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG), welche nicht durch Markterlöse
und Herkunftsnachweise gedeckt werden. Der Ökostromförderbeitrag und die
Ökostrompauschale sind von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen
EndverbraucherInnen zu leisten. Die Ökostrompauschale wird alle drei Jahre neu festgelegt
und stellt einen jährlichen Fixbetrag pro Zählpunkt dar. Aufgrund der prognostizierten Kosten
der OeMAG für das Jahr 2021 soll die Ökostrompauschale gegenüber der Periode 2018 bis
2020 um 26,7 % erhöht werden.
Für einen privaten Haushalt steigen somit die Kosten für die Ökostrompauschale von derzeit
jährlich 34,06 Euro (inkl USt) für 2021 auf 43,17 Euo (inkl USt). Insgesamt steigen die
Ökostromförderkosten für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh Stromverbrauch pro