Bundesministerium für Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus
Abteilung Recht 1
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: bernd.hoechtl@bmlrt.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.829.045
WP-GSt/Bu/Kl Maria Burgstaller DW 12165 DW 141265 21.01.2021
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus über Meldepflichten für bestimmte Marktordnungswaren
(Agrarmarkttransparenzverordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die oben genannte Verordnung schreibt bestimmten Unternehmen entlang der
Wertschöpfungskette für Lebensmittel vor, Preise und Mengen zu melden. Die BAK hat einige
Anmerkungen zu diesen Meldungen, möchte aber vor allem darauf hinweisen, dass der Titel
„Agrarmarkttransparenzverordnungen“ nicht den eigentlichen Inhalt der Verordnung widergibt,
da es sich im eigentlichen Sinne um eine Meldeverordnung handelt.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Die Kurzbezeichnung „Agrarmarkttransparenzverordnung“ erweckt den Eindruck, dass es sich
hier um mehr Transparenz für die Öffentlichkeit handelt. In der vorliegenden Verordnung geht
es jedoch nicht um diese Art von Transparenz, sondern um Meldeverpflichtungen innerhalb
eines geschlossenen Systems (Landwirtschaftsministerium – AMA, in einem Teilbereich ist es
auch die Bundeswettbewerbsbehörde). Das Ziel der Verordnung ist nicht, Transparenz und
Informationen für einen breiten Betroffenenkreis oder die gesamte Öffentlichkeit zu erreichen,
sondern die Melde- und Informationsverpflichtungen haben das Ziel, gegebenenfalls
notwendige Markt- und/oder Interventionsmaßnahmen zu planen, zu steuern oder zu
rechtfertigen und das Verständnis der MarktteilnehmerInnen für Marktentwicklungen zu
verbessen, wie dies in den Erläuterungen ausgeführt wird. Die Legitimität dieser Ziele wird
anerkannt, aber es sollte nicht von Transparenz gesprochen werden. Es wird daher dringend
angeraten, die wenig treffende Kurzbezeichnung zu ändern (zB Agrarmarktmeldeverordnung).