Bundesministerium für Arbeit,
Familie und Jugend
Abt IV/B/7 - Verwendungsschutz
Favoritenstraße 7
1040 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
- SP/GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 412166 12.1.2021
Verordnungen zum geplanten Landarbeitsgesetz 2021 –
Mutterschutzverordnung, Verordnungen zum Betriebsverfassungsrecht und
Landwirtschaftliche Jugendarbeitsschutzverordnung
Die BAK (Bundesarbeitskammer) dankt für die Zusendung der gegenständlichen Verord-
nungsentwürfe und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Mutterschutzverordnung
Seitens der BAK wird begrüßt, dass eine Verordnung zur vorzeitigen Freistellung nun auch
eigens für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich geschaffen wird, die der Verordnung
zum Mutterschutzgesetz (MSchG) entspricht.
Weder für Arbeitnehmerinnen, die in diesem Bereich beschäftigt sind, noch für die entspre-
chenden FachärztInnen, ist immer klar, welche gesetzliche Grundlage anzuwenden ist. Fehler
aus dieser unklaren Anwendung dürfen aber keinesfalls auf dem Rücken der werdenden Müt-
ter ausgetragen werden.
Umso lobenswerter ist daher auch die Klarstellung in § 4 (4) der Verordnung: Sollten an Stelle
der in der Anlage zur gegenständlichen Verordnung enthaltenen Formulare die Formulare ent-
sprechend der Anlage zur Mutterschutz-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung verwen-
det werden, sind diese vom Sozialversicherungsträger und von der/dem ArbeitgeberIn trotz-
dem zu akzeptieren. Es ist erfreulich, dass damit eine (zusätzliche) bürokratische Hürde im
Bereich von Schwangerschaft, Freistellung, Wochengeld etc hintangehalten wird.