Full text: Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung geändert wird

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Abteilung Rechtsdienst 1 Stubenring 1 1010 Wien E-Mail: anna.zauner@bmlrt.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.838.048 WP-GSt/Bu/Kl Maria Burgstaller DW 12165 DW 142165 14.01.2021 Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Erzeugerorganisationen sind Zusammenschlüsse von ProduzentInnen zur Stärkung ihrer Marktposition. Sie erhalten für förderfähige Ausgaben eine EU-Beihilfe von höchstens 50 %. Im Jahr 2018 wurden den Erzeugerorganisationen 7,34 Mio Euro an Beihilfen gewährt, wovon etwa die Hälfte an Erzeugerorganisationen in der Steiermark ging. Die wichtigsten Änderungen in Kürze: ? die Mindestmengen für die Anerkennung als Erzeugerorganisation werden reduziert ? die Evaluierung für 2026 wird gestrichen ? Änderungen betreffend Förderungen Die in der Verordnung dargestellten Änderungen für die Erzeugerorganisationen werden im Wesentlichen mit den Marktveränderungen begründet. In den Erläuterungen wird versichert, dass es dadurch zu keinen höheren Kosten kommen wird. Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: In der Entwurfsvorlage werden die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen in § 7 Abs 6 Ziffer 2 und 3 – ausgedrückt durch den Wert der vermarkteten Erzeugung (WvE) –

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