Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
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2020-0.834.703 AR-GstBK/Gm David Koxeder DW 16434 DW 12471 01.02.2021
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafpro-
zeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsge-
setz zur Bekämpfung von Terror geändert werden
(Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Das Wichtigste in Kürze:
1. Der gegenständliche Entwurf resultiert aus dem verheerenden Terroranschlag vom 2. No-
vember 2020 bei dem traurigerweise vier Menschen getötet und 23 verletzt wurden. Infolge
des Anschlags hat sich die Bundesregierung zu einer Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel der
Präventionsverbesserung und Terrorismusbekämpfung bekannt. Der Gesetzesentwurf sieht
maßgebliche Änderungen im Bereich der Justiz vor und konzentriert sich vor allem auf die
Intensivierung der Überwachung des Verhaltens terroristischer StraftäterInnen während
des Strafvollzugs und nach bedingter Entlassung sowie auf die Verbesserung von
Deradikalisierungsmaßnahmen. Darüber hinaus erfolgt eine Verschärfung der Bestimmun-
gen über den erweiterten Verfall, sodass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter
bekämpft werden können. Auch dem religiös motivierten Extremismus soll mit einer auf diesen
Bereich zugeschnittenen Strafbestimmung der Kampf angesagt werden.