Full text: Entwurf eines BG mit dem das Strafgesetzbuch, d.Strafprozessordnung 1975, d.StrafvollzugsG und d.GerichtsorganisationsG zur Bekämpfung von Terror geändert werden ( Terror-Bekämpfungs-G-TeBG)

Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020-0.834.703 AR-GstBK/Gm David Koxeder DW 16434 DW 12471 01.02.2021 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafpro- zeßordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsge- setz zur Bekämpfung von Terror geändert werden (Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Das Wichtigste in Kürze: 1. Der gegenständliche Entwurf resultiert aus dem verheerenden Terroranschlag vom 2. No- vember 2020 bei dem traurigerweise vier Menschen getötet und 23 verletzt wurden. Infolge des Anschlags hat sich die Bundesregierung zu einer Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel der Präventionsverbesserung und Terrorismusbekämpfung bekannt. Der Gesetzesentwurf sieht maßgebliche Änderungen im Bereich der Justiz vor und konzentriert sich vor allem auf die Intensivierung der Überwachung des Verhaltens terroristischer StraftäterInnen während des Strafvollzugs und nach bedingter Entlassung sowie auf die Verbesserung von Deradikalisierungsmaßnahmen. Darüber hinaus erfolgt eine Verschärfung der Bestimmun- gen über den erweiterten Verfall, sodass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter bekämpft werden können. Auch dem religiös motivierten Extremismus soll mit einer auf diesen Bereich zugeschnittenen Strafbestimmung der Kampf angesagt werden.

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