Bundesinnung der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk
der Wirtschaftskammer Österreich
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
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- WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Susanne Gittenberger
DW 12311
DW 12635
DW 142311
DW 142635
25.02.2021
Verordnung der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik über die Meisterprüfung
für das Handwerk Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker
(Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker - Meisterprüfungsordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des
Regelungsvorschlags, mit dem die Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker -
Meisterprüfungsordnung neu geregelt und an die Vorgaben zum Gesetz zum Nationalen
Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst werden soll.
Das Wichtigste in Kürze:
? Begrüßt wird die in Modul 4 vorgesehene AusbilderInnenprüfung.
? Ebenso ausdrücklich befürwortet werden die Anrechnungen der in § 3 Absatz 5
genannten Vorqualifikationen. Hierbei sehen wir jedoch noch Ergänzungsbedarf
bezüglich weiterer Ausbildungen.
? Erfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung zeigen bei den Gewerbetreibenden
oft Schwachpunkte in den Kenntnissen über das Kündigungs-, Urlaubs-,
Kollektivvertrags- und Arbeitszeitrecht. Es soll daher durch die Prüfungsvorschrift
sichergestellt werden, dass die zukünftigen Gewerbetreibenden über die für ihr
Gewerbe relevanten arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen.
Zu den angeführten Punkten im Konkreten:
Die Anrechnungsbestimmungen in § 3 Absatz 5 des Entwurfs werden begrüßt. Die BAK
weist allerdings darauf hin, dass in diesen Vorschriften nur der Lehrberuf
Karosseriebautechnik Berücksichtigung findet. Es wird daher ersucht, in die Regelung über
den Ersatz der Prüfungsteile Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A zum Lehrberuf Karosserie-
bautechnik auch dessen Vorgängerlehrberuf Karosseur sowie den modularen Lehrberuf