Full text: Europarat; Revidierte Europäische Sozialcharta; Ersuchen um Stellungnahme zu nicht - ratifizierten Bestimmungen

Bundesministerium für Arbeit II/B/10 (Internationale und EU-Sozial- politik im Arbeitsrecht) Taborstraße 1-3 1020 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021- 0.062.037 SP-GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 412166 9.3.2021 Europarat; Revidierte Europäische Sozialcharta zu nicht-ratifizierten Bestim- mungen Art 2.1 Recht auf angemessene Arbeitszeit und schrittweise Arbeitszeitverkürzung Österreich hat diese Bestimmung bis heute nicht ratifiziert. Die letzte Bundesregierung hat ohne wirtschaftliche Notwendigkeit und ohne Einbindung der Sozialpartner im Jahr 2018 sogar die gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche ausgedehnt. Dies trotz vieler Warnungen aus Medizin und Wissenschaft sowie lan- ganhaltender öffentlicher Proteste. Mit den neuen Höchstarbeitszeiten belegt Österreich ge- meinsam mit den Niederlanden laut einer 2019 veröffentlichten Studie von Eurofound – für die EU und Norwegen – den traurigen ersten Platz. Bei einer durchschnittlich kollektivvertraglich vereinbarten Jahresarbeitszeit von 1.723 Stunden rangiert Österreich laut Eurofound (Daten für 2018) etwas über dem EU-28-Schnitt von 1.714 Stunden. Der Vergleich mit wirtschaftlich ähnlich starken Ländern verdeutlicht den Verkürzungsspielraum Österreichs: So arbeitet man in Frankreich nur 1.602 Stunden pro Jahr, in Dänemark 1.635, in Schweden 1.655 oder in Deutschland 1.666 Stunden. Österreichs wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bietet eine ausrei- chende Basis für eine generell kürzere Voll-Arbeitszeit. Denn im Vergleich mit OECD-Ländern rangiert Österreich seit Jahren unter den besten Zehn bei der Höhe des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf (jüngst verfügbares Jahr 2019: Rang 9). Und der Produktivitätsfortschritt zeigt, dass in Österreich in den letzten 20 Jahren eine Arbeitsstunde um 26 % ergiebiger und produktiver geworden ist. Das bedeutet, dass Österreichs ArbeitnehmerInnen im Jahr 2019 in einer Ar- beitsstunde um mehr als ein Viertel höhere Werte geschaffen haben als noch 1999. Der Ver- teilungsspielraum für eine umfangreichere Teilhabe der ArbeitnehmerInnen am Wohlstands- zuwachs kann in Form höherer Löhne bzw Gehälter und/oder kürzerer Voll-Arbeitszeiten aus- geschöpft werden. Das ist in Zeiten des Finanzbooms der ersten Hälfte der 2000er Jahre nicht vollständig gelungen, seit 2007 jedoch durchaus. Arbeitszeitverkürzung ist ein wichtiges und

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