Stadt Wien
Wasserrecht
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MA 58-596917-
2020-29
KO/Gst/CP/Ho Christian Pichler DW 13186 25.03.2021
Änderung des Wiener Fischereigesetzes
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK) bedankt sich für die Übermittlung des
Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit der gegenständlichen Novelle des Wiener Fischereigesetzes, in der Fassung des Geset-
zes LGBl für Wien Nr 32/2019, soll eine übersichtlichere Gestaltung der unterschiedlichen
Regelungsmaterien betreffend das Fischereiwesen in Wien geschaffen werden.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Einerseits werden zwei Verordnungen (betreffend Fischereiaufseherprüfung und Dienstabzei-
chen sowie betreffend das Verbot des Verkaufes und Feilhaltens von Fischen und Krebsen
inklusive deren Verabreichung in Gaststätten während der Schonzeit und unter dem Brittel-
maße) in das Wiener Fischereigesetz integriert und in weiterer Folge aufgehoben.
Andererseits werden die Voraussetzungen für die Bestellung von Fischereiaufsehern – in An-
lehnung an bereits bestehende Regelungen über die Bestellung von Wach- und Schutzorga-
nen nach dem Wiener Naturschutzgesetz bzw dem Wiener Jagdgesetz – abgeändert. Augen-
merk wird hier va auf die Berücksichtigung bereits bestehender einschlägiger Ausbildungen
und Kenntnisse gelegt.