Bundesministerium für Justiz
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2020-0.847.852IS - cf Mag Margit Mader DW 12707 DW 12708 30.3.2021
Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturie-
rung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Un-
ternehmen geschaffen sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsge-
bührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Rechtsan-
waltstarifgesetz geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-
Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRL-UG)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Entwurf beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive
Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maß-
nahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungs-
verfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Restrukturierungs- und Insolvenz-
Richtlinie - RIRL).
Diese hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind,
zu retten und deren Bestandfähigkeit wiederherzustellen. Dies soll durch die Schaffung eines
europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmens erreicht werden. Dadurch
sollen Arbeitsplätze gesichert, notleidende Kredite abgebaut und die Wirtschaft gefördert wer-
den. Außerdem soll die Entschuldung gescheiterter UnternehmerInnen erleichtert und ein
Neustart ermöglicht werden; redlichen SchuldnerInnen soll die Möglichkeit der Entschuldung
innerhalb von drei Jahren zukommen.