Full text: Entw. e GB,m d d B-VerfassungsG,d RechnungshofG 1948 u d VerfassungsgerichtshofG 1953 geändert u e InformationfreiheitsG erlassen werden

Bundeskanzleramt Ballhausplatz 2 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax Datum 2021-0.130.157 BL A-GSt Wolfgang Kozak Daniela Zimmer DW 12384 DW 412384 16.4.2021 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des oa Entwurfs und nimmt dazu Stellung wie folgt. Das Wichtigste im Überblick: Durch die vorliegenden Gesetzesnovellen des B-VG, Rechnungshofgesetzes 1948, Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes sollen das Handeln des Staates, das Handeln von Unternehmen mit staatlicher Minderheitsbeteiligung und verfassungsgerichtliche Entscheidungen transparenter werden. Die bisherigen Regeln zur Amtsverschwiegenheit sollen abgeschafft und ein allgemeines Informations(metadaten)register für Informationen von allgemeinem Interesse geschaffen werden. Die Gebarungsprüfungskompetenz des Rechnungshofes soll ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 % an Unternehmen mit Ausnahme von börsennotierten Unternehmen bestehen. Die Möglichkeit der Veröffentlichung von abweichenden Meinungen von überstimmten VerfassungsrichterInnen soll eingeführt werden, ebenso die Erweiterung der jetzt schon bestehenden cooling-off-Phase auf Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichthofes. Dazu wird unter anderem die bestehende Verfassungsrechtslage geändert und ein neuer Artikel 22a B-VG geschaffen, der ein Grundrecht auf Zugang zur Information schafft und die Konkretisierung durch einfaches Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), vorsieht.

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