Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1010 Wien
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2021-0.130.157 BL A-GSt Wolfgang Kozak
Daniela Zimmer
DW 12384 DW 412384 16.4.2021
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz,
das Rechnungshofgesetz 1948 und das Verfassungsgerichtshofgesetz
1953 geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des oa Entwurfs und nimmt
dazu Stellung wie folgt.
Das Wichtigste im Überblick:
Durch die vorliegenden Gesetzesnovellen des B-VG, Rechnungshofgesetzes 1948,
Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und die Schaffung eines
Informationsfreiheitsgesetzes sollen das Handeln des Staates, das Handeln von
Unternehmen mit staatlicher Minderheitsbeteiligung und verfassungsgerichtliche
Entscheidungen transparenter werden. Die bisherigen Regeln zur Amtsverschwiegenheit
sollen abgeschafft und ein allgemeines Informations(metadaten)register für
Informationen von allgemeinem Interesse geschaffen werden. Die
Gebarungsprüfungskompetenz des Rechnungshofes soll ab einer Beteiligung der
öffentlichen Hand von 25 % an Unternehmen mit Ausnahme von börsennotierten
Unternehmen bestehen. Die Möglichkeit der Veröffentlichung von abweichenden
Meinungen von überstimmten VerfassungsrichterInnen soll eingeführt werden, ebenso
die Erweiterung der jetzt schon bestehenden cooling-off-Phase auf Ersatzmitglieder des
Verfassungsgerichthofes. Dazu wird unter anderem die bestehende
Verfassungsrechtslage geändert und ein neuer Artikel 22a B-VG geschaffen, der ein
Grundrecht auf Zugang zur Information schafft und die Konkretisierung durch einfaches
Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), vorsieht.