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Steuerumgehung als auch das Setzen von illegalen Aktivitäten zur Reduzierung der
Steuerlast sollen der Begünstigung durch staatliche Beihilfen entgegenstehen.
2. Bereitstellung von EU-Mittel für IPCEI (3.2.2)
Die BAK erachtet es als wichtig, IPCEI-Vorhaben, die auch eine Kofinanzierung durch einen
Fonds der Europäischen Union vorsehen, positiv zu bewerten. In Anbetracht der teils
eklatanten Wohlstandsunterschiede in der EU besteht aus Sicht der BAK jedoch weiterer
Handlungsbedarf, um die Teilnahme von Mitgliedstaaten mit geringeren Budgets an wichtigen
Vorhaben im gemeinsamen europäischen Interesse durch eine EU-Mitfinanzierung auch
faktisch zu erleichtern.
Diese Notwendigkeit hat aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Krise
noch weiter an Dringlichkeit gewonnen. Seit deren Beginn zeichnet sich zunehmend deutlich
ein Beihilfenwettbewerb – zu Lasten von Mitgliedstaaten mit angespannten Haushalten – ab.
Es ist wichtig, dieser Schieflage auf europäischer Ebene stärker entgegenzuwirken.
3. Konsequentere Einbindung von KMU (1.5)
KMU spielen, mit Blick auf Klimaneutralität und Digitalisierung, eine Schlüsselrolle in der
Modernisierung und Umgestaltung der europäischen Wirtschaft. Es darf nicht unterschätzt
werden, dass auch Vorhaben von KMU mitunter signifikante Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit der EU, auf das nachhaltige Wachstum oder die Wertschöpfung in der
gesamten Union entfalten können. Die BAK begrüßt daher nachdrücklich, dass künftig auch
die Teilnahme von KMU in IPCEI gefördert werden soll.
Die in der gegenständlichen Mitteilung unter 1.5 allgemein und grundsätzlich gehaltene
Formulierung, sollte jedoch konsequent mit Leben gefüllt werden, indem demonstrativ
konkrete Maßnahmen in der überarbeiteten Mitteilung vorgeschlagen werden. Insbesondere
sollte ein vereinfachter Prüfungsmechanismus für KMU verankert werden.
4. Erhöhung der Kohärenz mit aktuellen EU-Strategien (3.2.15)
Die BAK erachtet es als überaus wichtig, staatliche Beihilfen dahingehend zu steuern,
gemeinsame europäische Strategien zu unterstützen. Insbesondere nach der
COVID-19-Krise sollte der Fokus daraufgelegt werden, ökologisch und sozial nachhaltigen
Wohlstand zu erzeugen. Aus diesem Grund begrüßt die BAK, dass in der überarbeiteten
IPCEI-Mitteilung die aktuellen Ziele der EU eingehende Berücksichtigung finden. Die BAK
begrüßt die Festlegung, dass IPCEIs einen wichtigen Beitrag zu diesen Zielen leisten müssen.
5. Keine Förderung umweltschädlicher Subventionen (3.2.16)
Die BAK begrüßt, dass beim betreffenden Vorhaben der Grundsatz der Vermeidung
erheblicher Beeinträchtigen beachtet werden soll. Allerdings reicht es aus Sicht der BAK nicht
aus, sicherzustellen, umweltschädliche Subventionen „schrittweise abzubauen“. Stattdessen