Bundesinnung der Metalltechniker
Sparte Gewerbe und Handwerk
der Wirtschaftskammer Österreich
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1040 Wien
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- WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Susanne Gittenberger
DW 12311
DW 12635
DW 14233
DW 142635
16.03.2021
Verordnung der Bundesinnung der Metalltechniker über die Meisterprüfung für
das Handwerk Oberflächentechnik (Oberflächentechnik-Meisterprüfungs-
ordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die
Meisterprüfungsordnung für das Gewerbe der Oberflächentechnik an die Vorgaben zum
Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst wird.
Das Wichtigste in Kürze:
? Die BAK befürwortet ausdrücklich das im Entwurf enthaltene Modul 4 zur
AusbilderInnenprüfung.
? Begrüßt wird die Anrechnung der in § 3 Absatz 7 angeführten
Lehrabschlussprüfungen als Vorqualifikationen.
? Ergänzend sollte jedoch auch der erfolgreiche Abschluss von mindestens dreijährigen
berufsbildenden Schulen und deren Sonderformen sowie der Abschluss von
fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen, deren Ausbildung im Bereich der
Oberflächentechnik oder in einem für dieses Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, in die Anrechnungsregeln einbezogen werden.
? Gegebenenfalls sollte auch die Absolvierung eines Kollegs, dessen Ausbildung im
Bereich der Oberflächentechnik oder in einem für dieses Handwerk spezifischen
Schwerpunkt liegt, bei der Anrechnung nach § 3 Absatz 7 Berücksichtigung finden.
? Durch die Prüfungsordnung soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen
Gewerbetreibenden auch die für ihr Gewerbe notwendigen arbeitsrechtlichen
Kenntnisse vorweisen können.
Zu den angeführten Punkten im Konkreten: