Bundesministerium für Finanzen
Abt I/9
Johannesgasse 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.150.456
SR-GSt/Sa/Pe Martin Saringer DW 12448 DW 142448 08.03.2021
2. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des
Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (2. Kontenregister-
Durchführungsverordnung – 2. KontReg-DV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf erfolgt eine Anpassung der 2. Kontenregister-
Durchführungsverordnung hinsichtlich des Registrierungsverfahrens, der Datenübermittlung
und der Auskunftserteilung. Diese Anpassungen wurden durch die letzten Änderungen des
Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (BGBl. I Nr 25/2021) notwendig.
Gegen den vorliegenden Begutachtungsentwurf wird kein Einwand erhoben