Full text: Verordnung der Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Bestattung (Bestattungs-Befähigungsprüfungsordnung)

Bundesinnung der Rauchfangkehrer und der Bestatter Bundesverband der Bestatter Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien E-Mail: bestatter@wko.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum GH WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer DW 12311 DW 142311 16.03.2021 Verordnung der Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Bestattung (Bestattungs-Befähigungsprüfungsordnung) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Bestattung novelliert und an die Vorgaben zum Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst werden soll. Die BAK hält dazu folgendes fest: Erfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung zeigen bei den Gewerbetreibenden oft Schwachpunkte in den Kenntnissen über das Kündigungs-, Urlaubs-, Kollektivvertrags- und Arbeitszeitrecht. Es soll daher durch die Prüfungsordnung sichergestellt werden, dass die PrüfungskandidatInnen auch über die für ihr Gewerbe relevanten arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen. Die Anlage erwähnt zwar auf Seite 10 („Versorgung Verstorbener unter Beachtung des Gesundheitsschutzes“) in allgemeiner Form das Arbeitsrecht, es bleibt jedoch unklar, inwieweit das Arbeitsrecht im Prüfungsstoff tatsächlich abgedeckt ist. Überprüft werden müssten im Zuge der schriftlichen und mündlichen Prüfung insbesondere auch folgende Fertigkeiten: ? Korrekte Ausstellung eines Dienstzettels gemäß § 2 Arbeitsvertragsrechts- anpassungsgesetz (AVRAG), ? Vornahme einer Berechnung von Mehr- und Überstundenentgelten anhand von Arbeitszeitaufzeichnungen, ? rechtskonforme Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, ? Kenntnisse des einschlägigen Kollektivvertrags.
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