Bundesinnung der Rauchfangkehrer
und der Bestatter
Bundesverband der Bestatter
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
E-Mail: bestatter@wko.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
GH WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer DW 12311 DW 142311 16.03.2021
Verordnung der Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter über die
Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Bestattung
(Bestattungs-Befähigungsprüfungsordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die
Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Bestattung novelliert und an die Vorgaben zum
Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst werden soll.
Die BAK hält dazu folgendes fest:
Erfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung zeigen bei den Gewerbetreibenden oft
Schwachpunkte in den Kenntnissen über das Kündigungs-, Urlaubs-, Kollektivvertrags- und
Arbeitszeitrecht. Es soll daher durch die Prüfungsordnung sichergestellt werden, dass die
PrüfungskandidatInnen auch über die für ihr Gewerbe relevanten arbeitsrechtlichen
Kenntnisse verfügen. Die Anlage erwähnt zwar auf Seite 10 („Versorgung Verstorbener unter
Beachtung des Gesundheitsschutzes“) in allgemeiner Form das Arbeitsrecht, es bleibt jedoch
unklar, inwieweit das Arbeitsrecht im Prüfungsstoff tatsächlich abgedeckt ist.
Überprüft werden müssten im Zuge der schriftlichen und mündlichen Prüfung insbesondere
auch folgende Fertigkeiten:
? Korrekte Ausstellung eines Dienstzettels gemäß § 2 Arbeitsvertragsrechts-
anpassungsgesetz (AVRAG),
? Vornahme einer Berechnung von Mehr- und Überstundenentgelten anhand von
Arbeitszeitaufzeichnungen,
? rechtskonforme Auflösungen von Arbeitsverhältnissen,
? Kenntnisse des einschlägigen Kollektivvertrags.