Bundesinnung der Kunsthandwerke
Bundessparte Gewerbe und Handwerk
der Wirtschaftskammer Österreich
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1045 Wien
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- WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Susanne Gittenberger
DW 12311
DW 12635
DW 142311
DW 142635
22.03.2021
Verordnung der Bundesinnung der Kunsthandwerke über die Meisterprüfung
für das Handwerk Klaviermacher (Klaviermacher-Meisterprüfungsordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die
„Klaviermacher-Meisterprüfungsordnung“ novelliert wird (Anpassung an die Vorgaben zum
Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen).
Das Wichtigste in Kürze:
? Ausdrücklich befürwortet wird die Festlegung des Moduls 4 (AusbilderInnenprüfung)
als verbindlich abzulegender Prüfungsteil.
? Die BAK begrüßt auch die Anrechnungsbestimmungen des § 3 Absatz 5, wonach
bestimmte Vorqualifikationen auf den Prüfungsstoff der Meisterprüfung anzurechnen
sind. Dazu bestehen jedoch noch Ergänzungsvorschläge (Berücksichtigung des
Lehrberufs Klavierbau, BGBl II 269/2005; Anrechnung von einschlägigen Kollegs).
? Erfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung zeigen allgemein bei den
Gewerbetreibenden oft Schwachpunkte in den Kenntnissen über das Kündigungs-,
Urlaubs-, Kollektivvertrags- und Arbeitszeitrecht. Die Prüfungsvorschrift soll daher
sicherstellen, dass die zukünftigen MeisterInnen über die für ihr Gewerbe relevanten
arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen.
Zu den angeführten Punkten im Konkreten:
Die Anrechnungsbestimmungen zu den Vorqualifikationen in § 3 Absatz 5 des Entwurfs
betreffend Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfung werden begrüßt.