Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln,
Drogerie- und Parfümeriewaren sowie
Chemikalien und Farben
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
E-Mail: h3@wko.at
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- WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Susanne Gittenberger
DW 12311
DW 12635
DW 142311
DW 142635
24.03.2021
Verordnung des Bundesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-
und Parfümwaren sowie Chemikalien und Farben der Wirtschaftskammer
Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe des
Großhandels mit Arzneimitteln und über die Befähigungsprüfung für das
reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Giften (Pharmagroßhandel-
Befähigungsprüfungsordnung)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die
„Pharmagroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung“ neu geregelt und dabei an die Vorgaben
zum Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst wird.
Das Wichtigste in Kürze:
? Die BAK begrüßt hinsichtlich beider Prüfungsordnungen (Großhandel mit
Arzneimitteln, Großhandel mit Giften) das Modul 3 (AusbilderInnenprüfung).
? Zur geplanten Prüfungsordnung für das reglementierte Gewerbe des Großhandels mit
Arzneimitteln sollten Vorqualifikationen aus Abschlüssen zu einschlägigen
Lehrabschlussprüfungen, Schulen und Kollegs in entsprechenden Anrechnungs-
bestimmungen Berücksichtigung finden.
? Die Prüfungsordnung soll auch sicherstellen, dass die zukünftigen
Gewerbetreibenden über die für ihr Gewerbe notwendigen arbeitsrechtlichen
Kenntnisse verfügen.
Zu den angeführten Punkten im Konkreten:
Die vorgeschlagene Prüfungsordnung enthält die Regelungen für zwei
Befähigungsprüfungen, zum einen die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe
des Großhandels mit Arzneimitteln und zum anderen die Befähigungsprüfung für das
reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Giften.