Full text: VO d Bundesgremiums d Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümwaren, Chemikalien u Farben d WKO über d Befähigungsprüfung für d reglementierte Gewerbe d Großhandels mit Arzneimitteln und für d reglementierte Gewerbe d Großhandels mit Giften

Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien E-Mail: h3@wko.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum - WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer Susanne Gittenberger DW 12311 DW 12635 DW 142311 DW 142635 24.03.2021 Verordnung des Bundesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümwaren sowie Chemikalien und Farben der Wirtschaftskammer Österreich über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln und über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Giften (Pharmagroßhandel- Befähigungsprüfungsordnung) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die „Pharmagroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung“ neu geregelt und dabei an die Vorgaben zum Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst wird. Das Wichtigste in Kürze: ? Die BAK begrüßt hinsichtlich beider Prüfungsordnungen (Großhandel mit Arzneimitteln, Großhandel mit Giften) das Modul 3 (AusbilderInnenprüfung). ? Zur geplanten Prüfungsordnung für das reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln sollten Vorqualifikationen aus Abschlüssen zu einschlägigen Lehrabschlussprüfungen, Schulen und Kollegs in entsprechenden Anrechnungs- bestimmungen Berücksichtigung finden. ? Die Prüfungsordnung soll auch sicherstellen, dass die zukünftigen Gewerbetreibenden über die für ihr Gewerbe notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen. Zu den angeführten Punkten im Konkreten: Die vorgeschlagene Prüfungsordnung enthält die Regelungen für zwei Befähigungsprüfungen, zum einen die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln und zum anderen die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe des Großhandels mit Giften.

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