Republik Österreich
Parlament
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1017 Wien
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13460.0060/1-
1.3/2021
GSt/UV/Leo/Hu Sylvia Leodolter DW 12244 DW 412244 18.03.2021
Ausschussbegutachtung zum Antrag 1275/A betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH und das
Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets erlassen werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Einladung zur Stellungnahme. Gleich-
zeitig hält die BAK fest, dass eine Stellungnahmefrist von drei Werktagen nicht akzeptiert wer-
den kann, zumal es auch keinerlei vorhergehende Begutachtung eines Ministerialentwurfs
oder einer Regierungsvorlage gegeben hat. In diesem Zusammenhang verweist die BAK auf
das entsprechende Rundschreiben des Verfassungsdienstes (GZ BKA-600.614/0002-
V/2/2008). Dort wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung angemessener Fristen für die Be-
gutachtung hingewiesen. Begutachtungsfristen sind so zu bemessen, dass den zur Begutach-
tung eingeladenen Stellen eine Frist von wenigstens sechs Wochen zur Verfügung steht.
Inhalt des Entwurfs:
Der aus zwei Gesetzen bestehende Entwurf normiert zum einen die Ermächtigung der Bun-
desministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Schaffung einer nationalen Vertriebsplattform
und insbesondere zur Sicherstellung des Vertriebs der nationalen Jahresnetzkarte („Klima-
Ticket“) zu gründen. Die Gesellschaft führt die Firma „One Mobility GmbH“ und hat ihren Sitz
in Wien. Der zweite Teil besteht aus dem Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets,
das die Grundlagen zur Umsetzung tariflicher Maßnahmen, insbesondere der nationalen
Netzkarte (Klimaticket), durch das BMK schaffen soll. Die Kosten zur Umsetzung des Klima-
tickets finanzieren sich aus den eingehobenen Fahrgelderlösen sowie Zuwendungen aus dem
Bundesbudget. Mit dem Gesetz werden insbesondere die erforderlichen Voraussetzungen für
Abgeltungen an die Verkehrsunternehmen, mit welchen die jeweiligen Beförderungsverträge