Fachverband Druck
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstrasse 57
1040 Wien
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- WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Susanne Gittenberger
DW 12311
DW 12635
DW 142311
DW 142635
21.04.2021
Verordnung des Fachverbandes Druck über die Befähigungsprüfung für das
reglementierte Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung (Drucker-
Befähigungsprüfungsordnung
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, mit dem die
Drucker-Befähigungsprüfungsordnung novelliert und an die Vorgaben des Gesetzes zum
Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) angepasst wird.
Das Wichtigste in Kürze:
? Die BAK befürwortet ausdrücklich, dass die AusbilderInnenprüfung als verpflichtend
abzulegendes Modul festgelegt wird (§ 12 des Entwurfs).
? Die Anrechnung der Lehrabschlussprüfungen auf Modul 1 Teil A wird begrüßt. Um
den Vorgaben des § 34a Berufsausbildungsgesetz (Gleichwertigkeit der Abschlüsse)
zu entsprechen, ersucht die BAK, auch einschlägige mindestens dreijährige
berufsbildende mittlere Schulen und berufsbildende höhere Schulen in die
Anrechnungsbestimmungen betreffend Modul 1 Teil A aufzunehmen.
? Ebenso sollte die erfolgreiche Absolvierung eines Kollegs, dessen Ausbildung im
Druck- und Medienbereich liegt, wie das Kolleg Druck- und Medientechnik (Kolleg
Druck- und Medientechnik), in der Anrechnungsbestimmung des § 3 Absatz 5 im
Entwurfs berücksichtigt werden.
Zu unserem Vorbringen im Detail:
Nach den Anrechnungsbestimmungen des § 3 Absatz 5 werden abgeschlossene
Lehrabschlussprüfungen in einschlägigen Lehrberufen auf Modul 1 Teil A angerechnet.
Ebenso ist vorgesehen, den Abschluss einer Höheren Lehranstalt für Medieningenieure und