Full text: Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.171.512SV-GSt Fabian Gamper DW 12408 DW 12695 12.04.2021 Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Ziel der geplanten Novellierung ist den Anspruch auf Mitfinanzierung durch den IVF-Fonds auch weiterhin für britische StaatsbürgerInnen sicherzustellen, wenn diese einen Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV bzw § 8 Abs 1 Z 13 NAG besitzen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Das Wichtigste in Kürze: • Britische StaatsbürgerInnen mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel sollen weiterhin nach dem IVF-FondsG anspruchsberechtigt sein. Zur wesentlichen Bestimmung des geplanten Entwurfs: In-Vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz (IVF-FondsG) Ad § 4 Abs 4a Z 5 IVF-FondsG: Mit der Erweiterung des Personenkreises, um Personen die einen Aufenthaltstitel nach § 8 Abs 13 NAG verfügen, wird sichergestellt, dass britische StaatsbürgerInnen, die sich nach dem Brexit-Austrittsabkommen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, weiterhin einen Anspruch auf Kostentragung nach den § 2 Abs 2 und 2a IVF- FondsG haben. Die Arbeiterkammer begrüßt den Entwurf.
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