Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Abteilung IV/ST1 (Kraftfahrwesen)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021
0.078.310
GSt/UV/Ru/NH/SP Richard Ruziczka
Nermina Hajdarevic
DW 12423
DW 12460
DW 142423
DW 142460
14.04.2021
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die
Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Ziel der beiden Gesetzesnovellen sind Verschärfungen bei der Sanktionierung von
Schnellfahren. Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren werden
deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder
als Erstdelikt gilt, wird verlängert. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts
und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) und illegale Straßenrennen gelten jedenfalls als
„unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ begangen und haben nunmehr Nachschulungen
zur Folge. Im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren ist ein amtsärztliches Gutachten
samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorzulegen.
Das Wichtigste in Kürze:
? Grundsätzlich befürwortet die BAK die in den Novellen vorgeschlagenen Erhöhungen
der Sanktionen gegen das Schnellfahren.
? Darüberhinausgehend sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie eine
bundesweite Vereinheitlichung der Strafkataloge für Anonym- bzw Organ-
strafverfügungen, eine generelle Abschaffung der Geschwindigkeitstoleranzen bei
der Sanktionierung oder die Beschlagnahme des Fahrzeugs bei sehr hohen
Geschwindigkeitsübertretungen.