Full text: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden

Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Abteilung IV/ST1 (Kraftfahrwesen) Radetzkystraße 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021 0.078.310 GSt/UV/Ru/NH/SP Richard Ruziczka Nermina Hajdarevic DW 12423 DW 12460 DW 142423 DW 142460 14.04.2021 Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Ziel der beiden Gesetzesnovellen sind Verschärfungen bei der Sanktionierung von Schnellfahren. Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren werden deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, wird verlängert. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) und illegale Straßenrennen gelten jedenfalls als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ begangen und haben nunmehr Nachschulungen zur Folge. Im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren ist ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorzulegen. Das Wichtigste in Kürze: ? Grundsätzlich befürwortet die BAK die in den Novellen vorgeschlagenen Erhöhungen der Sanktionen gegen das Schnellfahren. ? Darüberhinausgehend sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie eine bundesweite Vereinheitlichung der Strafkataloge für Anonym- bzw Organ- strafverfügungen, eine generelle Abschaffung der Geschwindigkeitstoleranzen bei der Sanktionierung oder die Beschlagnahme des Fahrzeugs bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen.

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