Full text: Fusionskontrolle; Konsultation; Roadmap

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung III/5 Stubenring 1 1010 Wien E-Mail: wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021- 0.262.222 WP-GSt/Gi/Kl Ulrike Ginner Helmut Gahleitner DW 12142 DW 12550 DW 142142 DW 142550 27.05.2021 Fusionskontrolle; Konsultation; Roadmap Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für das Schreiben des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vom 12. April 2021, worin um Stellungnahme hinsichtlich des Fragebogens für die öffentliche EU-Konsultation zur Vereinfachung des EU- Fusionskontrollverfahrens gebeten wurde. Gerne nimmt die BAK dies zum Anlass, um folgende Ausführungen zu machen: Im Rahmen der Konsultation stellt die EU-Kommission (EK) verschiedene Optionen zur Diskussion mit dem Ziel, das derzeit vereinfachte Fusionskontrollverfahren auszuweiten und das Anmeldeverfahren sowie die Informationsanforderungen zu optimieren. Die BAK möchte einleitend festhalten, dass die EK nur die verfahrensrechtlichen Vorschriften einer Evaluierung unterzieht, ohne auf die drängenden Bedürfnisse einer grundsätzlichen Reform der EU-Fusionskontrolle einzugehen. Dies wird insofern kritisch beurteilt, als eine inhaltliche Überarbeitung der Fusionskontrolle dringend erforderlich ist, um den aktuellen wettbewerblichen Herausforderungen durch Monopolisierungstendenzen im Digitalbereich und der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft zu begegnen. Dabei geht es etwa um eine Reform der Marktabgrenzung oder stärkere Berücksichtigung von dynamischen Elementen bei der Fusionskontrolle (zB künftiger potentieller Wettbewerb). Im Rahmen einer materiellen Reform der EU-Fusionskontrolle sollte auch das Know-how der ArbeitnehmerInnenvertretungen und KonsumentInnenschutzorganisationen verstärkt genutzt werden und dies in den fusionskontrollrechtlichen Bestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang sollten in der Zusammenschlussanmeldung zusätzlich Informationspflichten zur Auswirkung der Fusion auf Beschäftigungssituation und Standortfragen aufgenommen werden.
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