Bundesministerium für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort
Abteilung III/5
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2021-
0.262.222
WP-GSt/Gi/Kl Ulrike Ginner
Helmut Gahleitner
DW 12142
DW 12550
DW 142142
DW 142550
27.05.2021
Fusionskontrolle; Konsultation; Roadmap
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für das Schreiben des Bundesministeriums für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) vom 12. April 2021, worin um Stellungnahme
hinsichtlich des Fragebogens für die öffentliche EU-Konsultation zur Vereinfachung des EU-
Fusionskontrollverfahrens gebeten wurde. Gerne nimmt die BAK dies zum Anlass, um
folgende Ausführungen zu machen:
Im Rahmen der Konsultation stellt die EU-Kommission (EK) verschiedene Optionen zur
Diskussion mit dem Ziel, das derzeit vereinfachte Fusionskontrollverfahren auszuweiten und
das Anmeldeverfahren sowie die Informationsanforderungen zu optimieren.
Die BAK möchte einleitend festhalten, dass die EK nur die verfahrensrechtlichen Vorschriften
einer Evaluierung unterzieht, ohne auf die drängenden Bedürfnisse einer grundsätzlichen
Reform der EU-Fusionskontrolle einzugehen. Dies wird insofern kritisch beurteilt, als eine
inhaltliche Überarbeitung der Fusionskontrolle dringend erforderlich ist, um den aktuellen
wettbewerblichen Herausforderungen durch Monopolisierungstendenzen im Digitalbereich
und der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft zu begegnen. Dabei geht es etwa um
eine Reform der Marktabgrenzung oder stärkere Berücksichtigung von dynamischen
Elementen bei der Fusionskontrolle (zB künftiger potentieller Wettbewerb).
Im Rahmen einer materiellen Reform der EU-Fusionskontrolle sollte auch das Know-how der
ArbeitnehmerInnenvertretungen und KonsumentInnenschutzorganisationen verstärkt genutzt
werden und dies in den fusionskontrollrechtlichen Bestimmungen festgeschrieben werden. In
diesem Zusammenhang sollten in der Zusammenschlussanmeldung zusätzlich
Informationspflichten zur Auswirkung der Fusion auf Beschäftigungssituation und
Standortfragen aufgenommen werden.