Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Mauttarifverordnung 2020 geändert wird

Seite 2 Die BAK erhebt keinen Einwand gegen die vorgenommene Tarifspreizung für Lkw mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die im Regierungsprogramm festgelegte Ökologisie- rung der Lkw-Maut damit noch nicht umgesetzt worden ist. Die BAK hat hierzu eine umfang- reiche Stellungnahme (2020-0.646.922 vom 25. Jänner 2021) unterbreitet und erwartet wei- tere Schritte. Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.

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