Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
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2021-0.109.
896
BP/BAK Franziska Lessky DW 13812 DW 02.06.2021
Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und
Forschung über Leistungs- und Förderungsstipendien für das Studienjahr
2020/2021 (Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2021)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) nimmt zum oben angeführten Verordnungsentwurf, der die
Vergabe von Leistungs- und Förderstipendien in der Höhe von ca. 12,8 Mio. Euro vorsieht,
wie folgt Stellung:
Aus Sicht der BAK bestehen große Bedenken hinsichtlich der sozialen Treffsicherheit dieser
Stipendien. Aufgrund der Vergabekriterien können de facto nur Vollzeitstudierende, die so-
wohl die Anspruchsdauer einhalten als auch einen sehr guten Notendurchschnitt aufweisen,
von dieser Förderform für „hervorragende Studienleistungen“ Gebrauch machen. Berufstätige
Studierende, die meist eine längere Studiendauer aufweisen, können kaum von dieser Förde-
rung profitieren. Aus Sicht der BAK stellt die Bewältigung der Doppelbelastung, die sich aus
Beruf und Studium ergibt, in jedem Fall eine überdurchschnittliche Studienleistung dar. Dieser
Umstand sollte daher in den Bewertungskatalog für die Leistungs- und Förderstipendien auf-
genommen werden.
In diesem Zusammenhang fordert die BAK das BMBWF auf, die Leistungs- und Förderstipen-
dien im Rahmen der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension“ zu thematisieren und eine
Evaluation vorzunehmen. Dabei sollte diese Form der Studienförderung hinsichtlich der jewei-
ligen Leistungsanforderungen und des sozialen Hintergrundes der Bezieher*innen sowie in
Bezug auf Berufstätigkeit analysiert werden.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.