Full text: Erstes EU-Informationssysteme Anpassungsgesetz

Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1010 Wien bmi-III-1-stellungnahme@bmi.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.334.225BAK-GSt-AMI Kevin Hinterberger DW 13718 DW 29.06.2021 Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheits- polizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufent- haltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informati- onssysteme-Anpassungsgesetz) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Aufgrund von unterschiedlichen Rechtsakten der EU, speziell Verordnungen, die das – bereits bestehende – Schengener Informationssystem (SIS) und das neu geschaffene Einreise-/Aus- reisesystem (Entry/Exit System, EES) betreffen, werden Änderungen im nationalen österrei- chischen Recht notwendig. Die beiden Systeme sollen sich künftig ergänzen und laut Erläu- terungen „die nationalen Behörden beim Grenzmanagement, bei der Migrationssteuerung, der Visabearbeitung sowie der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus unterstützen. Letz- teres gilt insbesondere für das SIS, das derzeit das von den Strafverfolgungsbehörden am stärksten genutzte Instrument für den (europaweiten) Informationsaustausch darstellt“. Aus Sicht der BAK Wien gibt es diesbezüglich keine Einwände, da es sich – wie in den Erläu- terungen ausgeführt – lediglich, um nationale Umsetzungsmaßnahmen der EU-Rechtsakte handelt.

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