Full text: EU-Verordnungsvorschlag: Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen, die durch Subventionen aus Drittstaaten im Binnenmarkt entstehen

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung III/5 1010 Wien E-Mail: wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.380.533 WP-GSt/Ga/Kl Helmut Gahleitner DW 12550 DW 142550 14.07.2021 EU-Verordnungsvorschlag: Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen, die durch Subventionen aus Drittstaaten im Binnenmarkt entstehen Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, den die EU- Kommission am 05.05.2021 veröffentlichte und nimmt dazu wie folgt Stellung: Die BAK hat bereits im E-Mail vom 10.06.2021 kurz zu einigen Punkten Stellung genommen und möchte nunmehr die Gelegenheit wahrnehmen, ausführlich den Verordnungsvorschlag zu bewerten. Grundsätzliches: Subventionen aus Drittstaaten an in der EU tätige Unternehmen führen zunehmend zu gravierenden Marktverzerrungen am EU-Binnenmarkt. Damit wird das Ziel des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen an begünstigte Unternehmen untergraben und eine wettbewerbliche Chancengleichheit ist nicht gegeben (level-playing field). Darunter leiden europäische Unternehmen und ArbeitnehmerInnen. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass am europäischen Binnenmarkt gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen gelten. Vor allem im Bereich der öffentlichen Auftragsvergaben können drittstaatliche Subventionen den Wettbewerb im Binnenmarkt – aber auch darüber hinaus – verzerren. So gilt das EU-Beihilfenrecht zwar für die Mitgliedstaaten, aber nicht für außereuropäische Länder, sodass Unternehmen aus Drittstaaten dadurch Vorteile genießen und somit bessergestellt werden als EU-Unternehmen, die den EU-Beihilfenregeln unterliegen. Es braucht daher einen Rahmen, der eine Gleichbehandlung sowohl von EU-Unternehmen als auch Nicht-EU-Unternehmen sichert und ein “level-playing field“ gewährleistet. In Bezug auf öffentliche Auftragsvergaben bedeutet dies, dass das neue Instrument dem EU-Beihilfenregime möglichst gerecht wird. Ein ähnliches Problem stellt sich in Zusammenhang mit dem subventionierten Erwerb von EU- Unternehmen durch Unternehmen aus Drittstaaten. Können aufgrund finanzieller staatlicher Unterstützung Unternehmen aus Drittstaaten deutlich höhere Preise bei Unternehmenskäufen

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