Bundesministerium für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort
Abteilung III/5
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2021-0.380.533 WP-GSt/Ga/Kl Helmut Gahleitner DW 12550 DW 142550 14.07.2021
EU-Verordnungsvorschlag: Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen, die
durch Subventionen aus Drittstaaten im Binnenmarkt entstehen
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs, den die EU-
Kommission am 05.05.2021 veröffentlichte und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die BAK hat bereits im E-Mail vom 10.06.2021 kurz zu einigen Punkten Stellung genommen
und möchte nunmehr die Gelegenheit wahrnehmen, ausführlich den Verordnungsvorschlag
zu bewerten.
Grundsätzliches:
Subventionen aus Drittstaaten an in der EU tätige Unternehmen führen zunehmend zu
gravierenden Marktverzerrungen am EU-Binnenmarkt. Damit wird das Ziel des fairen
Wettbewerbs im Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen an begünstigte Unternehmen
untergraben und eine wettbewerbliche Chancengleichheit ist nicht gegeben (level-playing
field). Darunter leiden europäische Unternehmen und ArbeitnehmerInnen.
Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass am europäischen Binnenmarkt gleiche
Voraussetzungen für alle Unternehmen gelten. Vor allem im Bereich der öffentlichen
Auftragsvergaben können drittstaatliche Subventionen den Wettbewerb im Binnenmarkt –
aber auch darüber hinaus – verzerren. So gilt das EU-Beihilfenrecht zwar für die
Mitgliedstaaten, aber nicht für außereuropäische Länder, sodass Unternehmen aus
Drittstaaten dadurch Vorteile genießen und somit bessergestellt werden als EU-Unternehmen,
die den EU-Beihilfenregeln unterliegen. Es braucht daher einen Rahmen, der eine
Gleichbehandlung sowohl von EU-Unternehmen als auch Nicht-EU-Unternehmen sichert und
ein “level-playing field“ gewährleistet. In Bezug auf öffentliche Auftragsvergaben bedeutet
dies, dass das neue Instrument dem EU-Beihilfenregime möglichst gerecht wird.
Ein ähnliches Problem stellt sich in Zusammenhang mit dem subventionierten Erwerb von EU-
Unternehmen durch Unternehmen aus Drittstaaten. Können aufgrund finanzieller staatlicher
Unterstützung Unternehmen aus Drittstaaten deutlich höhere Preise bei Unternehmenskäufen