Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-0.374.036BP Philipp Schnell DW 12762 DW 13.07.2021
Entwurf mit der die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Ziel dieser Verordnung ist die Regelung von Datenverarbeitungen hinsichtlich der
Schülerinnen und Schüler an österreichischen Schulen. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung
sollen sämtliche bis dato in der Bildungsdokumentationsverordnung aus dem Jahr 2003
enthaltenen Inhalte neu geregelt werden. Diese Neuregelung der Datenverarbeitungen soll
das Bildungscontrolling zentralisieren, Auswertungen und Analysen erleichtern, sowie eine
einheitliche Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung bilden. Zugleich sieht
die Verordnung eine Erhöhung des Datenschutzes vor.
Das Wichtigste in Kürze:
Die vorliegende Verordnung umfasst Änderungen der bisherigen Verordnung und regelt
insbesondere die Datenverarbeitungen
• der Schulen und Bildungsdirektionen zur Feststellung der Erfüllung der allgemeinen
Schulpflicht
• zum Bildungscontrolling in Bezug auf die Bildungs- und Erwerbskarrieren
sowie die Datenübermittlungen hinsichtlich
• der Kompetenzerhebungen durch die Leiterin oder den Leiter des Instituts für Qualitäts-
sicherung im österreichischen Schulwesen (IQS)
• sozioökonomischer Faktoren als Kontextinformationen zu den Daten der Gesamtevidenz
der Schülerinnen und Schüler durch die Statistik Austria.