Full text: Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen mit der die Eichvorschriften für Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte geändert werden

Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung IV/A/4 (Metrologie, Vermessung, Geoinformation) Stubenring 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.423.904 GSt/UV/NH/SP Nermina Hajdarevic DW 12460 DW 142460 26.07.2021 Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen mit der die Eichvorschriften für Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Nach § 13 Abs 2 Z 2 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) unterliegen Messgeräte zur Bestimmung der Geschwindigkeit für Bundespolizei und Gemeindewachkörper der Eichpflicht. Die im Jahr 2014 erlassenen Eichvorschriften des Bundesamtes für Eich- und Vermessungs- wesen für Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte entsprechen hinsichtlich der Störfestigkeit gegen elektromagnetische Felder nicht mehr dem Stand der Technik, da durch vermehrten Einsatz von WLAN und neue Mobilfunkstandards (5G) die Störfestigkeit auch bei höheren Frequenzen als bisher üblich getestet werden muss. Durch die oa Verordnung werden die technischen Anforderungen für Verkehrs- geschwindigkeitsmessgeräten angepasst. Die BAK erhebt gegen den Verordnungsentwurf keinen Einwand.

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