Bundesministerium für Arbeit
Sektion II - Arbeitsrecht und
Zentral-Arbeitsinspektorat
Favoritenstraße 7
1040 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.402.929
SP-GSt Richard Ruziczka
Christian Dunst
DW 12372 DW 412372 2.8.2021
Mobilitätspaket; Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes
und des Kinder- und Jugend-Beschäftigungsgesetzes
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des oa Entwurfs und nimmt dazu
wie folgt Stellung:
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erfolgt die Umsetzung der Bestimmungen aus dem
„EU-Mobilitätspaket“ in nationales Recht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Rege-
lungen, die den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von ArbeitnehmerInnen im
Transportbereich verbessern sollen. Es ist erfreulich, dass dem nun vorliegenden Gesetze-
sentwurf eine Einigung der Sozialpartner vorausgegangen ist und daher im Wesentlichen
die geplanten Änderungen im AZG, ARG und KJBG begrüßt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
? Erweiterung des Geltungsbereiches der bezughabenden Verordnungen zum soge-
nannten Mobilitätspakt ab 1. Juli 2026 auf bestimmten Strecken für LKW bereits ab
einer Höchstmasse von 2,5 Tonnen;
? Das Verbot die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen;
? Die Verpflichtung zur Planung der wöchentlichen Ruhezeit, um diese zumindest
einmal monatlich zu Hause verbringen zu können;
? Neue Regelungen zu Lenkzeiten die im Zusammenhang mit Heimfahrten stehen
und der Absolvierung der wöchentlichen Ruhezeit dienen;
? Die Verlängerung der Mitführpflicht von Lenkzeitaufzeichnungen ab 31. Dezem-
ber 2024;