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KonsumentInnen (Erholungssuchende, Reisende, UrlauberInnen). Die Corona-Pandemie
zeigt auf, wie wichtig der freie Zugang zur Natur für das Wohlbefinden und die Gesundheit ist.
Daher müsste der freie Zugang zur Natur verbessert und zunehmende Kommerzialisierung
der Natur verhindert werden.
Zu 9.1. Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung werden begrüßt. Allerding sollte
der Fokus weniger auf der Umsetzung durch den/die Einzelne/n liegen. Vielmehr sollte der
Fokus verstärkt auf politische Entscheidungen, die gut oder weniger gut für den Schutz und
Erhalt der Biodiversität sind, gelegt werden. Es sollten förderliche Rahmenbedingungen, die
es Einzelnen ermöglichen, einen Erhalt zur Biodiversität zu leisten, geschaffen werden. Ein
Evaluierungsparameter dafür wäre die Anzahl politischer Entscheidungen, die gut bzw
schlecht für den Schutz und Erhalt der Biodiversität sind.
Zur Maßnahme „höhere Erzeugerpreise von qualitativ hochwertigen und
biodiversitätsfördernd erzeugten Lebensmitteln“ wird angemerkt, dass auch Waren und
Dienstleistungen umfasst sein müssen. Weiters müsste die „hochwertige Qualität“ klar und
nachweislich über den gängigen Standards (Mindeststandards, Norm) für die jeweilige Ware
bzw Dienstleistung liegen, um höhere Erzeugerpreise für KonsumentInnen zu rechtfertigen.
Dabei darf die entscheidende Rolle des Lebensmitteleinzelhandels, der für viele
Erzeugerpreise entscheidend ist, nicht vergessen werden. Zur Erhöhung der Erzeugerpreise
im Bereich der Lebensmittel bietet die EU-Agrarförderstruktur (1. Säule, 2. Säule,
Qualitätsproduktion) ausreichend Spielraum. Es ist nicht akzeptabel, die höheren Kosten
überwiegend oder zur Gänze auf die KonsumentInnen abzuwälzen, die ohnedies mit ihren
Steuern bereits die Agrarförderungen finanzieren.
Zu Punkt 9.2 Bildung
Das Ziel die Forschung im Bereich der biologischen Vielfalt zu stärken, wird vollumfänglich
unterstützt. Durch die Erhöhung der Ausbildungsstandards im Bereich der Biodiversität
können künftig auch Beschäftigungschancen von ArbeitnehmerInnen verbessert werden. Aus
Sicht der BAK ist es wichtig, dass die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs mit einer breit
angelegten Bildungsoffensive einhergeht. Die Ursachen für Biodiversitätsverluste müssen dort
bekämpft werden, wo sie entstehen und dafür ist eine hohe Sensibilität der Bevölkerung und
Wissen für jede/n Einzelne/n unumgänglich.
Bei Maßnahmen für Beratungsleistungen wäre es wünschenswert, „fundiert und unabhängig“
als Bedingung aufzunehmen.
Bei den AkteurInnen sollten Eltern- und Kinder- und Jugendvertretungen, die
Studierendenvertretung, die pädagogischen Hochschulen und KonsumentInnen-
Schutzorganisationen ergänzt werden.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.