Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer geändert wird

Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr) Radetzkystraße 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021- 0.506.929 GSt/UV/NH/SP Nermina Hajdarevic DW 12460 DW 142460 06.08.2021 Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Der oa Verordnungsentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/645 durch welche die EG-Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der FahrerInnen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr geändert wurde. Dabei handelt es sich unter anderem um die Anpassung und Spezifizierung der Schwerpunkte der Weiterbildung sowie der Dauer und Form der Weiterbildung, die Erweiterung der durch die antragstellende Ausbildungsstätte beizufügenden Unterlagen beim Einsatz von E-Learning oder Simulatoren, die Möglichkeit der Anrechnung von anderen speziellen Weiterbildungsmaßnahmen auf die Weiterbildung von Berufskraftfahrern, die Anpassung der Sachgebiete für die Grundqualifikationsprüfung und Weiterbildung, die Errichtung eines Bestellsystems für die Herstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise im Scheckkartenformat und den Entfall des nationalen Fahrerqualifizierungsnachweises für Drittstaatenlenker im Personenkraftverkehr. Darüber hinaus sollen weitere Änderungsvorschläge eingearbeitet werden wie zB die Festlegung einer maximalen Kursgröße, die Ermöglichung von Außenkursen, die Festlegung der Pflichten des Inhabers einer Ermächtigung als Ausbildungsstätte oder die Schaffung der Möglichkeit der Anrechnung der Lehrabschlussprüfung Berufskraftfahrer auf die Weiterbildung.

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