Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr)
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.506.929
GSt/UV/NH/SP Nermina Hajdarevic DW 12460 DW 142460 06.08.2021
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die Grundqualifikations- und
Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Der oa Verordnungsentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/645
durch welche die EG-Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der
FahrerInnen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr geändert
wurde. Dabei handelt es sich unter anderem um die Anpassung und Spezifizierung der
Schwerpunkte der Weiterbildung sowie der Dauer und Form der Weiterbildung, die
Erweiterung der durch die antragstellende Ausbildungsstätte beizufügenden Unterlagen beim
Einsatz von E-Learning oder Simulatoren, die Möglichkeit der Anrechnung von anderen
speziellen Weiterbildungsmaßnahmen auf die Weiterbildung von Berufskraftfahrern, die
Anpassung der Sachgebiete für die Grundqualifikationsprüfung und Weiterbildung, die
Errichtung eines Bestellsystems für die Herstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise im
Scheckkartenformat und den Entfall des nationalen Fahrerqualifizierungsnachweises für
Drittstaatenlenker im Personenkraftverkehr.
Darüber hinaus sollen weitere Änderungsvorschläge eingearbeitet werden wie zB die
Festlegung einer maximalen Kursgröße, die Ermöglichung von Außenkursen, die Festlegung
der Pflichten des Inhabers einer Ermächtigung als Ausbildungsstätte oder die Schaffung der
Möglichkeit der Anrechnung der Lehrabschlussprüfung Berufskraftfahrer auf die
Weiterbildung.