Bundesministerium für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort
Abteilung III/5
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.516.271
WP-GSt/Gi/Kl Ulrike Ginner
Christian Berger
Helmut Gahleitner
DW 12142
DW 13728
DW 12550
DW 142142
DW 143728
DW 142550
20.09.2021
Konsultation der Interessenträger zur Überarbeitung der horizontalen
Gruppenfreistellungsverordnungen
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfes zur oben
angeführten Konsultation für horizontale Vereinbarungen und für die Einladung zur
Stellungnahme zwecks Erarbeitung einer österreichischen Positionierung.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Freistellungsregelungen der horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen
(GVOs) sollten nach Ansicht der BAK unter den Voraussetzungen verlängert werden,
dass sie Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen sowie allgemeine und spezifische
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ermöglichen, insbesondere solche, die an
den gesellschaftlichen Herausforderungen Dekarbonisierung und Digitalisierung
ausgerichtet sind. Aus den daraus entstehenden Innovationen und Effizienzgewinnen
müssen nach Ansicht der BAK auch ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen
profitieren.
Grundsätzliches:
Die Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung
(FuE-GVO) und die Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen
(Spezialisierungs-GVO) werden am 31. Dezember 2022 außer Kraft treten. Die horizontalen
GVOs werden von Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit
(im Folgenden „horizontale Leitlinien“) begleitet.