Bundesministerium
Bildung, Wissenschaft
und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.249.392
?
BAK/LABP Renate Belschan-
Casagrande
DW 13108 DW 143108 14.10.2021
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und For-
schung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsaka-
demie und die Handelsschule sowie Prüfungsordnung Kollegs und
Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden; Bekanntma-
chung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Derzeit wird an den Standorten der Handelsakademie für Berufstätige in den ersten vier Se-
mestern eine allgemeine und wirtschaftliche kompetenzorientierte Grundbildung angeboten,
die sich am Lehrplan einer Handelsschule orientiert und es den Studierenden ermöglicht,
wenn sie diese Ausbildung nicht fortsetzen können oder wollen, nach vier Semestern eine
Abschlussprüfung einer Handelsschule, derzeit nur als Externistenprüfung möglich, zu absol-
vieren. Mit einem eigenen Lehrplan der Handelsschule für Berufstätige und einer eigenen Prü-
fungsordnung soll diesen Studierenden ein schulischer und beruflicher Abschluss ermöglicht
werden, der am Schulstandort absolviert werden kann.
Die BAK begrüßt den vorliegenden Verordnungsentwurf, da damit – im Falle des schulischen
Abbruchs einer Handelsakademie - der Zugang zum Abschluss einer Handelsschule und so-
mit zum Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung gut ermöglicht wird.