Energie-Control Austria für die Regulierung
der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft
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- WP-GSt/Th/Jo Josef Thoman DW 12263 DW 142263 13.10.2021
Netzentwicklungsplan 2021 für die Austrian Power Grid AG und die
Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum
Netzentwicklungsplan 2020 (NEP 2020) für die Austrian Power Grid AG (APG) und die
Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH (VÜN) mit Planungszeitraum 2022 bis 2031.
Der Netzentwicklungsplan (gemäß § 37 ElWOG 2010) dient zur Information der Markt-
teilnehmerInnen über den geplanten Elektrizitäts-Netzausbau inkl der erforderlichen
Erneuerungs- und Ersatzinvestitionen von Betriebsmitteln. Der Netzentwicklungsplan enthält
die in den kommenden drei Jahren verbindlich umzusetzenden Projekte sowie eine mittel- und
langfristige Netzplanung (2022-2031).
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden auch im NEP 2021 wieder einige laufende
oder offene Projekte um ein Jahr verschoben bzw verlängert. Gleichzeitig sind in diesem Jahr
eine Reihe von neuen Projekten hinzugekommen. Diese betreffen insbesondere die
Erweiterung bestehender – sowie den Bau neuer – Umspannwerke zur Integration
erneuerbarer Energieanlagen in das Netz. Aber auch zur Erfüllung europäischer Vorgaben
(wie etwa das sogenannte 70 %-Ziel) wurden neue Projekte in die Planung aufgenommen.
Aus Sicht der BAK ist der Ausbau der Netzinfrastruktur nicht nur wesentlich für die Einbindung
der erzeugten erneuerbaren Energie und somit ein entscheidender Faktor bei der Realisierung
der Energie- und Klimaziele, sondern auch zentral für die Gewährleistung der
Versorgungssicherheit. Das bestehende Stromnetz stößt derzeit immer öfter an seine
Grenzen. Um eine Überlastung des Stromnetzes und damit ein Black-Out zu vermeiden,
müssen daher im Rahmen des Engpassmanagements immer häufiger fossile Kraftwerke zur
Netzstützung abgerufen werden. Dies ist nicht nur aus klimapolitischen Gründen
problematisch, sondern auch mit hohen Kosten – etwa für das Engpassmanagement –
verbunden. Gleichzeitig ist die Umsetzung der geplanten Infrastrukturinvestitionen mit einem