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verursachergerechte Kostenbeteiligung internationaler Händler sicherzustellen. Diese ist so
auszugestalten, dass Anreize für ein volkswirtschaftlich effizientes Verhalten bestehen. Wie
im Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr sowie im Gasnetz braucht es auch im
Stromsystem eine entfernungsabhängige Kostenbeteiligung der NutzerInnen. Dabei
gilt es, Anreize für netzdienliches Verhalten und damit verbrauchsnahe Erzeugung zu
schaffen.
Die BAK sieht APG, VÜN und E-Control dabei – auch auf EU-Ebene – gefordert, die Initiative
zu ergreifen und im Rahmen von ENTSO-E bzw ACER auf die Auswirkungen des 70 %-Ziels,
die Rolle der StromhändlerInnen sowie die negativen volkswirtschaftlichen Folgen
hinzuweisen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang sei darauf
hingewiesen, dass insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern in Form der sogenannten
Netzkodizes ein wesentlicher Teil der Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen
übertragen wurde und ihnen damit auch eine entsprechende Verantwortung zufällt.
Der Netzentwicklungsplan kann dazu beitragen, zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß das
Übertragungsnetz für den Transit zwischen Drittländern genützt wird und welche Investitionen
zu Erreichung des 70%-Ziels getätigt werden müssen. Die BAK begrüßt daher das
Bemühen im NEP, die Notwendigkeit für die einzelnen Projekte zu benennen. Für die
Zukunft ersucht die BAK klar auszuweisen, welche getroffenen Maßnahmen und
Investitionsprojekte auf das 70%-Ziel zurückzuführen sind.
Abschließend möchte die BAK festhalten, dass der gegenständliche Netzentwicklungsplan
eine gute Übersicht über die energiepolitischen und -wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
liefert. Die Projekttabelle bietet in Kombination mit den Kartengrafiken einen guten Überblick
und die Beschreibung der einzelnen Projekte veranschaulicht deren Notwendigkeit.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.