Full text: Entwurf mit der die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten erlassen werden

Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.434. 740 BAK/BP Renate Belschan- Casagrande DW 13108 DW 143108 13.10.2021 Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und ge- werblichen Lehranstalten erlassen werden sowie die Verordnung über die Lehrpläne der Meisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen), der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bau- handwerkerschulen geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die neu überarbeiteten Lehrpläne für die Sonderformen der technischen und gewerblichen Lehranstalten wie Aufbaulehrgänge für Be- rufstätige, Kollegs für Berufstätige und Vorbereitungslehrgänge ins Regelschulwesen über- führt werden. Weiters soll der Unterrichtsgegenstand Ethik für all jene Studierenden in den Lehrplänen implementiert werden, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: Die BAK hat die Einführung des Ethikunterrichts in der Sekundarstufe II grundsätzlich begrüßt. Allerdings sieht die BAK eine Problematik darin, dass Studierende der postsekundären Schul- formen für Berufstätige - im Falle einer Abmeldung vom Religionsunterricht - verpflichtet wer- den, am Ethikunterricht teilzunehmen. Die BAK spricht sich gegen diese Verpflichtung aus und begründet dies wie folgt:
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