Full text: Entwurf mit der die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten erlassen werden

Seite 2 Berufstätige Studierende in den postsekundären Ausbildungsformen haben während ihrer Primär- und Sekundärausbildung schon am Religionsunterricht teilgenommen bzw sich davon abgemeldet. Die Inhalte im vorliegenden Lehrplan für Ethik sind identisch mit jenen der Se- kundarstufe und daher nicht erwachsenengerecht. Zudem haben sich in der Vergangenheit viele berufstätige Studierende vom Religionsunterricht abgemeldet – wohl auch aus Gründen, um die Doppelbelastung „Beruf und weitere Ausbildung“ zu reduzieren. Dies sind aus der Sicht der BAK wichtige Gründe, die Verpflichtung zur Teilnahme am Ethik- unterricht, im Falle einer Abmeldung vom Religionsunterricht, für berufstätige Studierende an oben erwähnten Ausbildungsstätten aufzuheben. Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
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