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Berufstätige Studierende in den postsekundären Ausbildungsformen haben während ihrer
Primär- und Sekundärausbildung schon am Religionsunterricht teilgenommen bzw sich davon
abgemeldet. Die Inhalte im vorliegenden Lehrplan für Ethik sind identisch mit jenen der Se-
kundarstufe und daher nicht erwachsenengerecht. Zudem haben sich in der Vergangenheit
viele berufstätige Studierende vom Religionsunterricht abgemeldet – wohl auch aus Gründen,
um die Doppelbelastung „Beruf und weitere Ausbildung“ zu reduzieren.
Dies sind aus der Sicht der BAK wichtige Gründe, die Verpflichtung zur Teilnahme am Ethik-
unterricht, im Falle einer Abmeldung vom Religionsunterricht, für berufstätige Studierende an
oben erwähnten Ausbildungsstätten aufzuheben.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.