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Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Während die „Sommerschule“ im ersten Jahr ausschließlich für Kinder und Jugendlichen aus
Deutschförderklassen und -förderkursen vorgesehen war, wurde sie 2021 für alle Schüler:in-
nen geöffnet. Das soll laut Entwurf auch so beibehalten werden – eine Entscheidung, die die
BAK grundsätzlich begrüßt. Auch in den Erläuterungen wird von der ursprünglichen, segre-
gierenden/sanktionierenden Form der Sommerschule Abstand genommen: „Grundsätzlich
sollen alle Schüler:innen an allen Schulfächern teilnehmen.“
Aus Sicht der BAK ist der im vorliegenden Entwurf und in der Wirkungsfolgenanalyse (WFA)
dargestellte finanzielle Rahmen problematisch. Erstens wird sowohl in den Erläuterungen und
der WFA auf die unentgeltliche Arbeit von Lehramtsstudierenden zur Abdeckung des Perso-
nalbedarfs zurückgegriffen bzw der Einsatz von Studierenden gesetzlich verankert (§12). Laut
WFA wurde für die Sommerschule 2021 43% des Personalbedarfs von Studierenden abge-
deckt, die Unentgeltlichkeit wird mit der Erfahrung, die die Studierenden durch den Unterricht
in „herausfordernder“ Umgebung sammeln können, begründet.
Das ist aus Sicht der BAK abzulehnen – auch die Anrechenbarkeit als Praxisstunden ist nicht
ausreichend. Gerade in herausfordernden Situationen benötigen Studierende Supervision und
Unterstützung, zB durch Begleitung oder Team Teaching, um von der Erfahrung profitieren zu
können. Auch aus pädagogischer Sicht ist der alleinige Einsatz von Lehramtsstudierenden
problematisch: Erste wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass „die Sommer-
schulen, die einen positiven Effekt hatten, von geprüften Lehrkräften durchgeführt wurden und
jene, die von Studierenden und Freiwilligen durchgeführt wurden, keine Effekte auf Le-
sen/Schreiben und Mathematik hatten.“ Daher benötigt es eine gute Vorbereitung seitens der
PHs, um eine notwendige Unterrichtsqualität sicherzustellen.
Die Praxis unentgeltlicher Praktika, insbesonders wenn die „Praktikanten:innen“ hier Seite an
Seite mit Lehrpersonal arbeiten und die gleiche Tätigkeit mit der gleichen Verantwortung ver-
richten, ist aus Sicht der BAK eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Zudem ist
die Bezahlung der Praktika an berufsbildenden Schulen bereits in Kollektivverträgen geregelt.
Viele Studierenden müssen auch in den Sommermonaten arbeiten, um sich ihr Studium finan-
zieren zu können. Die BAK regt dringend an, diesen Umstand zu korrigieren, insbesondere da
laut WFA die Sommerschule 2023 vollständig von Lehramtsstudierenden unterrichtet werden
soll.
Ebenso kritisch sieht die BAK die bisherige Abgeltung der Direktor:innen für den Mehraufwand
der Sommerschule. Diese sollte angehoben werden, um ihre Tätigkeiten für die Sommerschu-
le (Anmeldungen, Organisation, Anwesenheit) angemessen abzugelten und sie für die Durch-
führung der Sommerschule zu motivieren.
Die Bemessung der Sommerschule mit zwei Wochen ? 20 Stunden (die Möglichkeit, diese
Stunden blockweise zu nutzen und so teilweise ganztägige Angebote zu schaffen, ist gege-
ben) beurteilt die BAK als ungenützte Chance, hier sozial ausgleichend zu wirken und Famili-