Full text: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab dem 1. Jänner 2022 festgesetzt wird

Seite 2 Zunächst ist festzuhalten, dass auch wenn das voraussichtliche Guthaben aufgrund der Vorschaurechnung (Basis-Szenario) nicht € 870 Mio sondern € 845,8 Mio betragen wird, die gesetzlich festgelegten Kennzahlen für eine Zuschlagssenkung vorliegen. Die Reduzierung des IESG-Zuschlages erfolgt allerdings zu einem denkbar ungeeigneten Zeitpunkt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist in Zeiten der Pandemie noch volatiler als sonst und ist gerade für 2022 und 2023 kaum einschätzbar. Die zahlreichen Förderungen für Unternehmen, verbunden mit Kurzarbeit, haben bisher eine Pleitewelle verhindert. Ob diese Förderungen aber längerfristig wirksam sind oder in welchem Ausmaß dadurch strukturelle Schwächen verdeckt werden und so Pleiten nur aufgeschoben wurden, kann bis dato niemand einschätzen. Die Omikron-Variante des Corona-Virus hat die Prognosen weiter erschwert. Im Hinblick auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist seit 2006 ein Absinken der Zahlen bemerkbar. Großinsolvenzen bzw die Finanzkrise 2009 und 2010 haben die Zahlen der Betroffenen punktuell stark in die Höhe getrieben. Die Ausgaben des IEF sind starken, unvorhersehbaren Schwankungen unterworfen. Seit 2007 wurden die IESG-Beitragssätze regelmäßig gesenkt: von 0,7 % im Jahr 2007 auf 0,2 % im Jahr 2020. Die niedrigen Antragstellerzahlen 2021 sind das Ergebnis einer außergewöhnlichen Entwicklung, die insbesondere auf die schon erwähnten pandemiebedingten Förderungen zurückzu- führen ist. Es erscheint unwahrscheinlich, dass diese niedrigen Zahlen erhalten bleiben. Auch die IEF-Vorschaurechnung geht von einem Anstieg auf das „Vor-Pandemie- Niveau“ aus. Schon jetzt ist ein Ansteigen der Eröffnungen feststellbar: Alleine in Wien konnten im November 2021 187 Insolvenztatbestände gemäß IESG erfasst werden. Das sind um 28 Fälle mehr als im November 2019. Auch die Anzahl der von einer Insolvenz betroffenen Be- schäftigten, also die Firmengröße scheint zu steigen. Im November gab es neben einer Vielzahl an kleineren Betrieben 2 Betriebe mit mehr als 100 und 3 Betriebe mit über 50 Be- schäftigten. Eine Studie von EcoAustria betrachtet die Eigenkapitalentwicklung der österreichischen Unternehmen. EcoAustria prognostiziert für 2022 eine Steigerung der Unternehmen mit negativem Eigenkapital um 13,1 % und 2023 um weitere 18,6 %. Nicht nur das Auslaufen oder die Reduktion von betrieblichen Förderungen, sondern die an sich noch immer unkalkulierbaren Rahmenbedingungen werden die Unternehmen vor immer größere Herausforderungen stellen. Gerade seriöse, größere Unternehmen werden auch den Weg in die Insolvenz über Eigenantrag in Betracht ziehen müssen.
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.