Europäische Kommission
Frau Kommissarin
Adina-Ioana Vãlean
Rue de la Loi 200 / Wetstraat 200
B-1040 Brüssel
cab-valean-contact@ec.europa.eu
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
- UV/GSt/GL/Hu Gregor Lahounik DW 12386 DW 142386 19.01.2022
Ein neuer Rahmen für die Stadtmobilität
Sehr geehrte Frau Kommissarin Vãlean!
Mit diesem Schreiben dürfen wir Ihnen die Position der Bundesarbeitskammer (BAK) zum
neuen Rahmen für die Stadtmobilität übermitteln. Die BAK ist die gesetzliche Interessen-
vertretung von mehr als 3,8 Millionen Beschäftigten und Konsument:innen in Österreich. Sie
ist im EU-Transparenzregister unter der Nummer 23869471911-54 registriert.
Mitte Dezember 2021 hat die Europäische Kommission (EK) ihre Vorstellungen für einen
künftigen, klimaneutralen Verkehr präsentiert. Neben Vorschlägen zum grenz-
überschreitenden Personenverkehr und zu den Transeuropäischen Netzen wurde auch eine
Mitteilung zum europäischen Rahmen für die Stadtmobilität (COM(2021) 811 final)
veröffentlicht. In dieser Mitteilung werden Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und
zur Erhöhung der Mobilität in Städten angekündigt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den
öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) sowie dem Fußgänger:innen- und Radverkehr.
Die vorgesehenen Maßnahmen werden seitens der BAK unterstützt, sie sollten allerdings das
Stadtumland und den Off-Road-Bereich stärker einbeziehen.
Zu den Vorschlägen der EK nimmt die BAK wie folgt Stellung:
Luftreinhaltung in der Stadt
Die Bemühungen der EK für eine gesunde Umgebungsluft in urbanen Ballungsräumen (Z 6)
sind grundsätzlich zu begrüßen. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass urbane Ballungsräume
in Österreich mit einem unterschiedlichen Mix an Fördermaßnahmen und Regulierungen die
Einhaltung der geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)
bereits erreicht haben. Grundsätzlich erfordern die unterschiedlichen geographischen und
stadtstrukturellen Gegebenheiten in den Städten der Union unterschiedliche Maßnahmen.
Den Städten sollte es daher freigestellt bleiben, welche Maßnahmen bzw welche
Maßnahmenbündel sie ergreifen.
Geht es nach der EK, bedarf es einer koordinierten Vorgehensweise bei der Stadtlogistik
(Verkehre auf der „letzten Meile“), den multimodalen Knotenpunkten und der Digitalisierung.