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gerechtes multilaterales Handelssystem im Rahmen der WTO sowie für eine offene,
nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ einsetzen soll. Dazu ist auszuführen, dass die
EU insbesondere dafür Sorge tragen muss, dass die internationalen Handelsregeln eine sozial
und ökologisch nachhaltige Entwicklung unterstützen und nicht behindern dürfen. Die
bisherige Liberalisierungsagenda der WTO hat weltweit auch zu sozialen und ökologischen
Verwerfungen sowie zu einem Wettlauf von Standards nach unten beigetragen. Um
glaubwürdig zu bleiben, muss die EU auf WTO-Ebene daher nachdrücklich dafür eintreten,
dass sich die WTO an den Erfordernissen der Klimakrise und eines gerechten Übergangs
sowie am Ziel der Verwirklichung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen ausrichtet: Das
bedeutet etwa eine Verankerung von Arbeitnehmer:innenrechten als Sozialklausel im
Vertragswerk der WTO sowie die Aufnahme der Kernarbeitsnormen der IAO in die Liste der
allgemeinen Ausnahmebestimmungen von Art XX GATT.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung der oben dargelegten Anmerkungen und steht für
Rückfragen gerne zur Verfügung.
Dieses Schreiben ergeht gleichlautend an das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sektion III – Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit
Abteilung III/1 – Waldpolitik, Waldökonomie und Waldinformation