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im Kapitel Produktgestaltung hinsichtlich der Individualisierung im Versicherungsbereich es
als Aufgabe sieht, den rechts- bzw. sozialpolitischen Diskurs bei drohender finanzieller Exklu-
sion anzustoßen.
Grundsätzlich bietet die Digitalisierung vor allem auch für Versicherungen die Möglichkeit
neue Geschäftsfelder und Geschäftsmodelle zu entwickeln und dort auch qualitätsvolle Be-
schäftigung zu schaffen. Die insbesondere im Kapitel zur Produktgestaltung vorgebrachten
Bedenken bezüglich der Risiken und deren Verteilung dienen vor allem dazu, dass bei der
Entwicklung neuer Geschäftsfelder und Gestaltung von Produkten darauf geachtet wird, dass
für alle Beteiligten (Unternehmen, Beschäftigte, Kund:innen) gleichermaßen Nutzen gestiftet
wird und Risiken entsprechend fair verteilt sind.
Vermisst werden Überlegungen zu Risiken für die Finanzmarktstabilität, die neue Produkte,
Kanäle und Anbieter mit sich bringen können. Zum einen besteht durch die nicht auszusch-
ließende Möglichkeit disruptiver Entwicklungen das Risiko, dass Anbieter, die für die Volks-
wirtschaft kritische Funktionen ausüben, von eben solchen Entwicklungen bedroht sind. Zum
anderen kann es auf Märkten mit Produkten oder Dienstleistungen mit sinkenden und gegen
null tendierenden Grenzkosten zu Monopolisierungstendenzen kommen, die nicht nur, aber
auch aufgrund der too-big-to-fail-Problematik ein Risiko für die Finanzmarktstabilität darstellen
können.
Die BAK erachtet es für erforderlich, Überlegungen zur Aufrechterhaltung einer analogen Min-
destinfrastruktur einzubeziehen. Es ist aus unserer Sicht Vorsorge dafür zu treffen, dass
Dienstleistungen nicht zuletzt aufgrund des Exklusionsrisikos nicht in Richtung ausschließli-
cher Digitalisierung transformiert werden. Vor allem wird der Vertrieb über proprietäre Kanäle
(soziale Medien, Accounts bei Anbietern digitaler Dienstleistungen...) als problematisch ange-
sehen, wenn Kund:innen Dritten gegenüber personenbezogene Daten offenlegen müssen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass die BAK auch alle direk-
ten und indirekten Bestrebungen Bargeld abzuschaffen, entschieden ablehnt.
Die Digitalisierung bringt es mit sich, dass nicht nur unternehmensimmanente Prozesse (wie
z. B. durch Blockchain-Technologie) verändert werden, sondern auch kundenseitige Anpas-
sungen in der Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Distributionspolitik. Dies impliziert auch
die Notwendigkeit kundenorientierter Anpassungen in Geschäftsbedingungen, Beratungs-
und Informationsleistungen.
Es ist klarzustellen, dass Anbieter auf digitaler Technologie basierter Produkte und Dienstleis-
tungen auch die mit der Technologie verbundenen Risiken tragen müssen. Eine übergebühr-
liche Überwälzung der Risiken auf Konsument:innen oder Arbeitnehmer:innen widerspräche
dem Prinzip, dass, wer die Prozesse und Produkte wirtschaftlich und technisch maßgeblich
gestalten kann, auch die damit verbundenen Risiken maßgeblich zu tragen hat.
Bezüglich Algorithmus-basierter Prozesse (z. B. Robo-Advice) fordert die BAK klare Regeln
und Bedingungen für deren Einsatz. Dabei sollte in Analogie zur Prüfung interner Risikomo-